Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Terrorverdächtiger Soldat Franco A. bleibt in U-Haft
Der Bundesgerichtshof weist die Beschwerde von Franco A. zurück: Der Soldat kommt vorerst nicht frei.
Der terrorverdächtige Soldat Franco A. bleibt in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs verwarf eine Beschwerde des Oberleutnants gegen seine Inhaftierung, wie der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Richter halten ihn für dringend verdächtig, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen und einen Betrug begangen zu haben. Sie lassen dabei offen, ob Franco A. auch mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hat. (Az.: StB 16/17)
Der Offizier soll gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsradikal motivierte Anschläge auf hochrangige Politiker und andere Persönlichkeiten geplant haben. Den derzeitigen Ermittlungen zufolge beschaffte sich das Trio dafür eine Schusswaffe und versteckte diese auf dem Flughafen Wien. Die Männer wollten die Tat demnach als Terrorakt eines Islamisten erscheinen lassen. Franco A. gab sich dafür als syrischer Flüchtling aus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Oberleutnant diente im Jägerbataillons 291 der Bundeswehr in der deutsch-französischen Brigade in Illkirch bei Straßburg (Frankreich). (dpa/AFP)