Lübcke-Prozess: Stephan Ernst gesteht tödlichen Schuss
Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst erstmals eine Aussage gemacht.
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. Er habe den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgefeuert, ließ der 46-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt über seinen Anwalt erklären.
Ernst hatte bereits kurz nach seiner Festnahme die Tat gestanden. Später widerrief er aber das Geständnis dann und beschuldigte seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. .
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben. Der Anfang Juni vergangenen Jahres erschossene Kasseler Regierungspräsident Lübcke soll seit einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden zur Zielscheibe von Rechtsradikalen geworden sein. Damals warb er um die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft und wehrte sich gegen störende Zwischenrufe. (dpa/AFP)
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