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Bundespräsident Steinmeier kann das Gesetz noch stoppen - wenn es aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt.
© Sven Hoppe/dpa

Heirat ab Herbst?: Steinmeier will Ehe für alle zügig prüfen

Der Bundespräsident könnte das Gesetz noch im Juli unterschreiben - trotz vieler rechtlicher Bedenken, weil es keine Verfassungsänderung gegeben hat.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will das Gesetz zur Öffnung der Ehe möglicherweise noch im Juli unterzeichnen. „Wir gehen derzeit von unserer durchschnittlichen Prüfungszeit aus“, sagte eine Sprecherin am Montag dem Tagesspiegel. Diese betrage vom Eingang im Bundespräsidialamt bis zur Ausfertigung rund 14 Tage. Steinmeier liegt das Gesetz den Angaben zufolge seit vergangenem Freitag vor. Das Bundespräsidialamt wies allerdings darauf hin, dass die Dauer der Prüfung stark vom Einzelfall abhänge. Ein festes Datum könne deshalb nicht genannt werden.

Entsprechend den im Gesetz genannten Fristen tritt das Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Wird das Gesetz noch im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet, könnten ab Oktober vor den Standesämtern Homo-Ehen geschlossen werden.

Dass Steinmeier das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken stoppt, gilt als unwahrscheinlich, ist aber nicht ausgeschlossen. Im Vorfeld der Abstimmung gab es vielfach Bedenken, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Ehe als alleinige Verbindung von Frau und Mann anzusehen sein soll. Viele Experten halten deshalb eine Verfassungsänderung für nötig, um gleichgeschlechtlichen Paaren eine Ehe zu ermöglichen. Bei durchgreifenden rechtlichen Bedenken muss der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern. Bisher war dies in der Geschichte der Bundesrepublik acht Mal der Fall, zuletzt 2006 in der Amtszeit von Horst Köhler (CDU).

Zu dieser Frage gibt es auch in den beiden innerhalb der Bundesregierung für Verfassungsfragen zuständigen Ressorts Differenzen. Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Anpassung für erforderlich hält, lehnt Justizminister Heiko Maas (SPD) sie ab. Allerdings hat sein Ministerium sie in einer parlamentarischen Stellungnahme 2015 ebenfalls noch für erforderlich gehalten. Worauf diese Einschätzung damals im Einzelnen gründete, will Maas nicht näher mitteilen.

Jost Müller-Neuhof

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