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Wie ein Schatten: Stalker lassen ihre Opfer nicht mehr los.
© imago/McPHOTO

Strafrecht: Stalking soll schneller und härter bestraft werden

Der Fall Claus-Brunner zeigt, wie gefährlich Stalking ist. Selten genug werden die Täter verurteilt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Fall Gerwald Claus-Brunner hat eine Vorgeschichte: Offenbar stellte der Piraten-Politiker seinem späteren Opfer nach, bevor er erst den jungen Mann und dann sich getötet hat. "Stalking" heißt das Delikt in der Sprache der Kriminalisten. Am Freitag beriet der Bundesrat ein Gesetz, das Opfer besser schützen soll.

Gibt es Neuigkeiten im Fall Gerwald Claus-Brunner?

Am Donnerstag hatte die Polizei bestätigt, dass das mutmaßliche Opfer von Claus-Brunner am 27. Juni eine Anzeige wegen Stalkings gestellt hat. Auf Anfrage des Tagesspiegels teilte die Polizei jetzt mit, dass der junge Mann dazu persönlich auf einem Polizeiabschnitt erschienen sei und von fortwährender "unerwünschter Kontaktaufnahme" durch Claus-Brunner berichtete. Dies soll auch über Telefon, Whatsapp und Internet erfolgt sein. Außerdem gab das spätere Opfer zu Protokoll, dass Claus-Brunner unter seinem Namen und ohne seine Einwilligung ein Facebook-Profil angelegt habe.
Die Polizei habe dann den Betroffenen noch einmal angeschrieben und ihm einen Fragebogen zugeschickt, um mehr Details zu erfahren. Auf dieses Schreiben sei aber keine Reaktion des Betroffenen erfolgt. Da in der Anzeige nicht von einer körperlichen Bedrohung oder Gewaltanwendung die Rede war, habe man den Vorgang am 18. August an die Berliner Amtsanwaltschaft abgegeben.
Martin Steltner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, zu der die Amtsanwaltschaft gehört, hatte von einer Anzeige nichts gewusst. Ob das daran lag, dass die Amtsanwaltschaft noch kein Aktenzeichen vergeben hatte oder ob ein Fehler der Polizei vorlag, weil Anzeigen gegen Abgeordnete generell an die Staatsanwaltschaft gehen müssen, ist unklar. Derzeit will sich dazu niemand äußern.

Was ist Stalking?

Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet Anschleichen. Oft entsteht es mit oder nach dem Ende einer Beziehung. Aber auch die hübsche Nachbarin, der nette Kollege oder ein völlig Fremder können in den Fokus eines Stalkers geraten. Manchmal beginnt es mit einer netten Einladung, einem Brief oder einem Anruf. Es steigert sich zu immerwährenden Kontaktversuchen, die viele Opfer am Ende so terrorisieren, dass sie sich nicht mehr aus ihren Wohnungen trauen. "Stalking ist eine Straftat und keine Krankheit", sagt Wolf Ortiz-Müller, Psychologe und Leiter der Beratungsstelle "Stop-Stalking". Bis auf wenige Ausnahmen sind die Täter nicht psychisch krank. Manchen verschafft es einen Machtrausch, über das Leben anderer Menschen zu bestimmen. Viele klammern sich aus Verlust- und Versagensängsten an andere, haben noch nie eine erfüllende Beziehung gehabt. Dass dies tödlich endet wie im Fall Claus-Brunner komme glücklicherweise höchst selten vor, sagt Wolf Ortiz-Müller. "In weniger als einem Prozent führt Stalking zu einem Tötungsdelikt, umgekehrt geht aber sehr vielen Tötungsdelikten ein Stalking voraus."

Wie viele Fälle gibt es?

In Berlin gibt es nach Angaben der Beratungsstelle Stop-Stalking jährlich knapp 2000 Strafverfahren wegen Stalkings. Insgesamt sind es in Deutschland knapp 20 000 im Jahr. Nur etwa ein Prozent der angezeigten Stalker wird am Ende verurteilt. Die meisten Verfahren werden – oft gegen Auflagen – eingestellt.

Ein Beispiel?

"Ich bring Dich um! Und das Kind auch!" Nie wird Christine Doering diese Worte vergessen. "Als ich mich nach zwei Jahren von meinem Partner trennte, hätte ich nie gedacht, dass mich das noch so lange verfolgen würde", sagt die 36-Jährige: "Im wahrsten Sinne des Wortes übrigens, denn er tyrannisierte mich zweieinhalb Jahre. So lange dauerte es, bis er endlich wegen Nachstellung verurteilt wurde." So lange hat Christine Doering gelitten. Aber auch gekämpft: gegen die Angst, die Scham, die Gleichgültigkeit einiger Zeitgenossen und die manchmal sehr langsamen Mühlen der Justiz. Heute hat Christine Doering eine eigene Website (www.stalking-justiz.de) und berät selbst Menschen, die in einer ähnlichen Lage sind wie sie damals. Als sie von dem Geschehen um den Berliner Piratenpolitiker Claus-Brunner und seinem mutmaßlichen Opfer erfuhr, hat sie an viele Gespräche gedacht, in denen ihr Stalking-Opfer erzählten, dass ihre Peiniger "angesehene Menschen" seien: Politiker, Ärzte, Anwälte. Und dass sie, die Opfer, fürchteten, niemand würde ihnen glauben.

Gibt es den typischen Stalker?

"Stalker gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten", sagt Wolf Ortiz-Müller: "Das kann der Geschäftsmann mit Büro in der Friedrichstraße ebenso sein wie der Hartz-IV-Empfänger. Stalker sind oft sogar überdurchschnittlich intelligent." Ortiz-Müllers Beratungsstelle "Stop-Stalking" liegt in in Berlin-Steglitz. Sie wurde 2008 gegründet, nachdem im Jahr 2007 der Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs in Kraft trat, die so genannte Nachstellung. Das Gesetz bestraft denjenigen, der "einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, ihn ohne Aufforderung telefonisch oder mit anderen Telekommunikationsmitteln oder über Dritte kontaktiert, ihn bedroht oder andere vergleichbare Handlungen vornimmt". Auf Stalking steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Beratungsstelle "Stop-Stalking" kümmerte sich anfangs nur um die Täter, was die Mitarbeiter allerdings als Arbeit für den Opferschutz verstanden. "Stalker sind sehr unterschiedliche Menschen", sagt Ortiz-Müller: "Viele leiden unter dem was sie tun – und wollen wirklich Hilfe."

Wer sind die Opfer und wie wird ihnen geholfen?

Seit 2014 berät "Stop-Stalking" auch Opfer, etwa 500 im Jahr. 80 Prozent davon sind Frauen. Bei den 120 Tätern, die jährlich betreut werden, liegt der Frauenanteil bei 40 Prozent. 1580 Beratungen haben die vier Festangestellten und drei freien Mitarbeiter im vergangenen Jahr durchgeführt, viele ihrer Betreuten kommen mehrere Male. Man kann sich auch anonym am Telefon beraten lassen – wichtig ist in jedem Fall die sogenannte Risiko-Analyse, um herauszufinden, was für ein Profil der Stalker hat und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
"Wir sind gut vernetzt", sagt Wolf Ortiz-Müller: "Wir arbeiten mit der Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Weißen Ring, der Opferhilfe, der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt, Rechtsanwälten sowie weiteren Frauen- und Männerberatungsstellen zusammen." Wenn Betroffene eine Strafanzeige bei der Polizei stellen, wird diese gewöhnlicherweise den Beschuldigten zur Vernehmung laden oder ihn zumindest kontaktieren. So eine "Gefährder-Ansprache" reiche manchmal schon aus, sagt Ortiz-Müller. Auch und erst recht bei Prominenten oder Politikern. Letztere seien keineswegs wegen ihrer Immunität tabu, wie viele Opfer befürchten. Und in manchen Fällen habe es schon geholfen, wenn ein Polizeibeamter einen Abgeordneten frage, ob er wolle, dass sein Verhalten in seinem bayerischen Wahlkreis bekannt werde.
Wenn Täter auf polizeiliche Ansprachen nicht reagieren, können Familiengerichte ein sogenanntes Näherungsverbot verhängen. Dazu werden meist die Beschuldigten gehört – wenn Gefahr in Verzug ist, kann es auch schneller gehen.

Welche juristischen Möglichkeiten haben die Opfer?

Es gibt bei den Familiengerichten die Möglichkeit, ein sogenanntes Gewaltschutzverfahren einzuleiten, bestätigt die Sprecherin der Berliner Zivilgerichte, Annette Gabriel. Dabei kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, die auch ohne Anhörung des desjenigen, der Gewalt ausgeübt hat, ergehen kann. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt hat. In der Praxis erfolgt dies so, dass das Opfer direkt zur Rechtsantragstelle des zuständigen Familiengerichts gehen kann. Dort wird der Antrag aufgenommen und der zuständige Richter kann dem Stalker zum Beispiel aufgeben, zu unterlassen, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder bestimmte andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält. Das hat beispielsweise Christine Doering erfahren. "Für eine einstweilige Verfügung reicht auch eine eidesstattliche Erklärung des Opfers aus", sagt sie: "Wenn der Stalker dagegen verstößt, muss man natürlich wieder Anzeige erstatten, aber dann treten die Strafgerichte in Aktion." Christine Doering empfiehlt Betroffenen außerdem ein Stalking-Tagebuch zu führen, in dem sie alle Kontaktversuche, Anrufe, Mails oder Drohungen genau notieren. Das helfe vor Gericht ungemein. Außerdem müsse man unbedingt konsequent bleiben und nicht etwa beim 31. Anruf "Lass mich in Ruhe!" ins Handy schreien. Das signalisieren dem Stalker nur, dass er beim nächsten Mal wieder 31 mal anrufen müsse, um eine Reaktion zu provozieren. Noch wichtiger aber sei, Freunde, Kollegen und Nachbarn die Situation zu erklären, sagt Christine Doering: "Viele schweigen, weil sie sich schämen. Aber der einzige, der sich schämen muss, ist der Stalker."

Welche Probleme gab es mit dem Stalking-Strafgesetz?

Paragraf 238 sieht dort eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, wenn Täter beharrlich räumliche Nähe zu einem anderen suchen, Kontakt herstellen oder etwa in dessen Namen Waren und Dienstleistungen bestellen. All dies muss ein Täter "beharrlich" tun und dadurch die Lebensgestaltung des anderen "schwer beeinträchtigen". Bestraft werden kann bisher nur, wer sein Ziel erreicht und einen Schaden angerichtet hat. Die Gerichte verlangen dafür, dass ein Opfer seine Lebensumstände geändert haben muss, zum Beispiel indem es kaum noch seine Wohnung verlässt oder den Arbeitsplatz wechseln musste.

Wie will die Politik den Schutz vor Stalking verbessern?

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das "Erfolgsdelikt" des Nachstellens soll in ein sogenanntes Gefährdungsdelikt umgewandelt werden. Es kommt dann nicht mehr darauf an, wie ein Opfer tatsächlich geschädigt wird. Sondern nur darauf, dass es überhaupt geschädigt werden kann. Entsprechend bleiben die Tathandlungen dieselben, doch künftig soll es ausreichen, wenn jemand einer anderen Person in einer Weise nachstellt, die lediglich "geeignet" ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Werden die Reformen den Opfern tatsächlich helfen?

Das beurteilen Fachleute skeptisch. Das Kriterium der bloßen Geeignetheit sei so abstrakt, dass es in der Praxis kaum nachweisbar sein dürfte, kritisierte der Richterbund in einer Stellungnahme. Bei anderen "Gefährdungsdelikten" seien die Gefahren wissenschaftlich exakter bestimmbar, etwa Gefahren für die Gesundheit oder das Leben. Hier liegt der Fall anders. Letztlich hänge es nun erneut von der Widerstandsfähigkeit der Opfer ab, ob die Taten wirklich "geeignet" seien, sie in ihrer Lebensführung nachhaltig zu beeinträchtigen. Befürchtet wird, dass künftig zwar mehr Verfahren eingeleitet, dann aber auch entsprechend mehr eingestellt werden könnten. Es werden so schon wenig Täter verurteilt – am Ende könnten es noch weniger werden.

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