Der Vorwurf: Staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet
Den zwei in Berlin festgenommenen Männern wird die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgeworfen.
Dies wird laut Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Umfasst sind Kapitaldelikte wie Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub oder Geiselnahme. Die Straftat muss zusätzlich „bestimmt und geeignet“ sein, „den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben“, wie es in Absatz 1 heißt. Eine direkte Verbindung zu den Vorwürfen, die beiden Männer hätten sich Material zum
Bombenbau besorgt, könnte aus Absatz 2 hervorgehen. In dem Abschnitt heißt es unter anderem, Absatz 1 sei nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er andere in der Herstellung oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen oder Bomben unterweist oder diese verwahrt oder anderen überlässt. Dieser Paragraf 89a war erst im Juli 2009 durch eine Gesetzesinitiative
der Unionsfraktion in das Strafgesetzbuch eingefügt worden. Die schwarz-rote Koalition hatte Ergänzungsbedarf vor allem für Fälle gesehen, in denen einzelne Täter ohne Bezug zu einer terroristischen Vereinigung aktiv sind.Tsp/dapd
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