44. Verhandlungstag im NSU-Prozess: Staatsanwaltschaft sieht Zschäpe durch Fingerabdrücke belastet
Beate Zschäpe hat auf zwei Zeitungsartikeln ihre Fingerabdrücke hinterlassen. Für die Bundesanwaltschaft ein klares Indiz, dass sie ein Archiv der Berichte über die NSU-Morde anlegte.
Es sind nur zwei Fingerabdrücke, aber aus Sicht der Bundesanwaltschaft belasten diese Spuren Beate Zschäpe schwer. Eine Polizistin hat am Mittwoch im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ausgesagt, auf zwei Zeitungsartikeln, die im Brandschutt der von Zschäpe angezündeten Wohnung in Zwickau gefunden wurden, seien die daktyloskopischen Spuren sichergestellt worden. Insgesamt habe das Bundeskriminalamt 68 Ausschnitte von Zeitungen untersucht.
Beate Zschäpe hinterließ Spuren auf Artikel über NSU-Morde
Bei den Artikeln, auf denen Zschäpe Fingerabdrücke hinterließ, handelt es sich um Berichte zu zwei Verbrechen des NSU. Der erste Text stand am 30. August 2001 in der Münchener Boulevard-Zeitung „tz“, es ging um den am Vortag in der Stadt verübten Mord an dem Gemüsehändler Habil Kilic. Der zweite Artikel war aus dem in Köln erscheinenden „Express“. In der Reportage vom 11. Juni 2004 wurde über den Anschlag mit der Nagelbombe berichtet, bei dem zwei Tage zuvor in der Kölner Keupstraße mehr als 20 Menschen Verletzungen erlitten hatten.
Die Bundesanwaltschaft wertet in der Anklage die beiden Fingerabdrücke als Beleg dafür, dass Zschäpe daran beteiligt war, für den NSU ein Zeitungsarchiv zu den neun Morden an Migranten und den zwei Sprengstoffanschlägen in Köln anzulegen. Aus Sicht der Verteidiger Zschäpes ist das übertrieben. Wenn es lediglich auf zwei von 68 Zeitungsartikeln daktyloskopische Spuren gebe, sei das nur ein „ganz seltener Kontakt“ und kein Beweis, dass Zschäpe an der Erstellung eines Archivs mitgewirkt habe, sagte Anwalt Wolfgang Stahl in einer Erklärung nach der Aussage der Polizeibeamtin. Ein Beweiswert sei „nicht gegeben“.
Zeuge eines Mordes wandte sich nicht an Polizei
Die Verteidiger profitierten auch vom schwachen Auftritt der Polizistin. Die Beamtin, die zum Bundeskriminalamt abgeordnet war, nannte zunächst eine falsche Zeitung, auf der sich ein Fingerabdruck Zschäpes befunden haben soll. Außerdem behauptete die Zeugin, außer den zwei Spuren Zschäpes seien an den 68 sichergestellten Zeitungsartikeln keine Spuren gefunden worden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hielt der Beamtin dann Unterlagen vor, aus denen hervorging, dass es mindestens 14 Spuren gibt.
Vor der Polizistin hatte ein aus dem Irak stammender Mann unsensibel zum Mord an dem Imbissbetreiber Ismail Yasar in Nürnberg ausgesagt. Der Zeuge hatte am 9. Juni 2005 in seinem Kleintransporter, mit offener Hintertür, die Schüsse gehört, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf Yasar abfeuerten. Der Mann betonte, er habe die Geräusche sicher als Schüsse erkannt, weil er das vom Irak gewöhnt war. Dennoch wandte sich der Zeuge nicht an die Polizei. „Das hat mich nicht interessiert“, sagte er dem Strafsenat. Er habe sich gedacht, „das ist nicht mein Problem, ich mache meine Arbeit“. Der Mann war damals unterwegs zu seinem kleinen Geschäft.
Zeuge sah Mundlos und Böhnhardt auf Fahrrädern
Vor den Schüssen hatte der Zeuge offenbar auch Mundlos und Böhnhardt auf Fahrrädern gesehen. Im Prozess identifizierte er bei einer Vorlage von Lichtbildern Mundlos als einen der Radler. Der Zeuge berichtete zudem, in der Straße in Nürnberg, in der Yasar getötet wurde, hätten „türkische Leute“ den Mord mit „Mafia, Drogen“ in Verbindung gebracht. Die Leute hätten auch erzählt, Yasars Ehefrau habe ihren Mann umbringen lassen. Frau Yasar, die ihrerseits mitbekommen hatte, dass der Iraker die Schüsse gehört hatte, erschien allerdings in dessen Geschäft und beschwor ihn, zur Polizei zu gehen. Die erste Vernehmung fand dann ein halbes Jahr nach dem Mord an Ismail Yasar statt.