Pegida-Äußerungen zum Lübcke-Mord: Staatsanwaltschaft leitet Verfahren wegen Billigung von Straftaten ein
Teilnehmer der Pegida-Demonstration in Dresden rechtfertigen in der ARD den Mord an Walter Lübcke. Jetzt wird die Justiz aktiv.
Die diffamierenden Äußerungen von Pegida-Demonstranten über den ermordeten Walter Lübcke haben vermutlich strafrechtliche Konsequenzen.
Es sei ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Billigung von Straftaten eingeleitet worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, am Freitag dem Tagesspiegel. Geprüft werde auch, ob weitere Straftatbestände wie Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Frage kommen.
Am vergangenen Montag hatten Teilnehmer der Pegida-Demonstration in Dresden gegenüber einem Team des ARD-Magazins „Kontraste“ den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten gerechtfertigt. Ein Demonstrant sagte, „ja wie es in den Wald hineingerufen wird, so schallt’s wieder raus“. Ein weiterer Demonstrant bezeichnete Lübcke als „Volksverräter“. Ein anderer Teilnehmer nannte einen Mord, „alle zwei, drei Jahre, aus irgendwelchen Hass-Gründen, relativ normal“.
Die Sendung wurde am Donnerstagabend ausgestrahlt. Die sächsische Polizei versucht jetzt, die Demonstranten zu ermitteln, die sich mutmaßlich strafbar gemacht haben. Sie hatte am Freitagmorgen bereits per Twitter mitgeteilt, dass sie den Staatsschutz eingeschaltet habe, damit dieser die Zitate aus dem ARD-Bericht zusammen mit der Staatsanwaltschaft Dresden rechtlich würdigen könne.
Das Twitter-Team der Polizei äußerte sich auch persönlich zu den Worten der Demonstrationsteilnehmer: „Zunächst erstmal machen uns als Menschen die Kommentare fassungslos.“