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Wenn es nach der SPD geht, haben Rentner im Osten bald Grund zur Freude.
© dpa

Streit um Angleichung der Ostrenten: SPD-Parteikonvent beschließt Rentenkonzept

Die SPD hat nach wochenlangem Streit ein neues Rentenkonzept beschlossen. Die CDU kritisiert die Pläne der Sozialdemokraten als ungerecht.

Der Kompromiss ist durch. Er sei „bei wenigen Enthaltungen einstimmig beschlossen“ worden, teilte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Parteivorstandsmitglied Carsten Sieling am Samstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Die SPD hatte über die Neuausrichtung der Rentenpolitik seit dem Vormittag auf einem nichtöffentlichen Parteikonvent in Berlin beraten. Kernelemente des Konzepts sind eine Solidarrente von mindestens 850 Euro und die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit.

Die CDU hat die Pläne der SPD zur Angleichung der Ostrenten auf Westniveau als ungerecht kritisiert. Die Idee, den niedrigeren Rentenwert Ost bis 2020 stufenweise anzugleichen, die geltende Höherbewertung von Rentenanwartschaften im Osten so lange aber komplett beizubehalten, „würde neue Ungerechtigkeiten produzieren“, sagte der Rentenexperte der Unionsfraktion und Chef der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, dem Tagesspiegel. Wenn sich die SPD damit durchsetze, profitierten Ostrentner in der Übergangsphase doppelt und kämen bei gleichem Verdienst auf höhere Bezüge als Westrentner. Die Sozialdemokraten hätten dann aus dem Westen mit einem „Proteststurm ohnegleichen“ zu rechnen, prophezeite der CDU-Experte.

Das Rentenkonzept der SPD, das zur sozialpolitischen Grundlage für den Wahlkampf des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück werden soll, verspricht allen Ostrentnern ab 2014 einen steuerfinanzierten „Rentenzuschlag“ von jährlich zwei Prozent. Bis zum Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 soll der Rentenwert von Ost und West damit endgültig angeglichen sein. Die bisher geltende „Hochwertung“ der Rentenbeiträge von Ostarbeitnehmern für den Rentenanspruch allerdings soll bis dahin in voller Höhe beibehalten werden. Die Abschaffung dieser Begünstigung fasst die SPD erst „ab dem Jahr 2020“ ins Auge.

Dass die Renten in West und Ost einheitlich berechnet werden, ist ein Versprechen des Einigungsvertrages. Doch noch immer liegt der Rentenwert, der die Grundlage zur Berechnung bildet, im Westen um elf Prozent höher als im Osten. Gleichzeitig gibt es aber einen Umrechnungsfaktor, der die vier Millionen Ostrentner begünstigt. Er soll die niedrigeren Löhne in Ostdeutschland ausgleichen und wertet die Rentenanwartschaften, bezogen auf die gezahlten Beiträge, um 18 Prozent auf.

Die Regelung, dass Ostarbeitnehmer wegen der Lohndifferenz weniger in die Rentenkasse zahlen müssen, um auf die gleichen Rentenpunkte wie ihre Westkollegen zu kommen, werde im Streit um die Angleichung des Rentenwertes gerne verschwiegen, sagte Weiß. Für viele Ostrentner sei das aber „gar keine so schlechte Lösung“. Unterm Strich kämen sie so auf höhere Renten als mit einheitlichem Rentenwert ohne Begünstigung.

Dass gleiches Rentenrecht nicht jedem Ostrentner höhere Bezüge beschert, wird von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt. Manche hätten mehr von der bisherigen Beitragsaufwertung, sagte ein Sprecher. Die Schritte zur erwünschten Rentenangleichung müsse man daher „klug überlegen“, mahnte Weiß. Im Ziel, bis 2020 ein einheitliches Rentenrecht zu haben, sei die Union mit der SPD einig. Damit orientierten sich Steinbrück & Co. schließlich an der Empfehlung des Sachverständigenrats. (mit dapd)

Rainer Woratschka

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