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In einer abgestimmten Erklärung hieß es: "Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihren Gesetzentwurf zu §219a StGB jetzt nicht zur Abstimmung stellen".
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Streit um Werbeverbot für Abtreibungen: SPD lässt Vorstoß zu Paragraph 219a ruhen

Die SPD im Bundestag will ein Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen - die Union ist strikt dagegen. Der Koalitionsfrieden geht vor - zum Ärger der Opposition.

Die SPD verzichtet aus Rücksicht auf die große Koalition mit der Union auf ihren Vorstoß zu einer Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. In einer abgestimmten Erklärung von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt heißt es: „Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihren Gesetzentwurf zu §219a StGB jetzt nicht zur Abstimmung stellen.“ Die Bundesregierung werde aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie es am Dienstag in Koalitionskreisen hieß.

In der Unionsfraktion habe Erleichterung darüber geherrscht, hieß es weiter. Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a vorgelegt. Der Paragraf stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Gegner des Paragrafen kritisieren dagegen, dass er Betroffenen das Auffinden von Informationen erschwert und damit eine freie Entscheidung erschwert.

„Unser Ziel bleibt, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu stärken“, sagte eine SPD-Fraktionssprecherin. „Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen.“

Kritik aus der Opposition an SPD-Entscheidung

Aus der Opposition gab es Kritik an der Entscheidung der SPD. „Die Profillosigkeit der SPD schreitet voran“, sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Verhinderung einer „rechtlich gebotenen und gesellschaftspolitisch sinnvollen Reform“ sei ein „Schlag ins Gesicht der Frauen und ein Kotau vor der CDU.“ Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sprach von einem „Einknicken par excellence zum Nachteil der Frauen und ein Kniefall vor der Union“.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte eine Verfassungsklage erwogen. Sollte ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots durchkommen, „ist zu überlegen, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, hatte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem „Spiegel“ gesagt. Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), hatte der SPD eine „Nacht-und-Nebel-Aktion“ vorgeworfen.

Im Februar hatte der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen. (dpa)

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