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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen richterlichen Rüffel für sein Vorgehen zu Beginn der Corona-Pandemie bekommen.
© dpa/Peter Kneffel

Verwaltungsgerichtshof: Söders Ausgangsbeschränkungen 2020 waren unverhältnismäßig

Rüffel vom Richter: Bayerns Ministerpräsident kassiert für Corona-Einschränkungen eine juristische Niederlage.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen richterlichen Rüffel für sein Vorgehen zu Beginn der Corona-Pandemie bekommen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte Maßnahmen der bayerischen Landesregierung vom März vergangenen Jahres für im Nachhinein unwirksam.

Die erheblichen Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit seien unverhältnismäßig gewesen und außerdem auch formell nicht korrekt veröffentlicht worden.

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Das bayerische Gesundheitsministerium hatte Ende März vergangenen Jahres eine Verordnung veröffentlicht, nach der das Verlassen der eigenen Wohnung in Bayern nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt war. Triftige Gründe waren etwa die Arbeit, Arztbesuche oder die Versorgung von Tieren. Die nun einkassierte Verordnung galt knapp drei Wochen lang.

Formell war die Verordnung nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs unwirksam, weil sie erst eine Woche nach dem Inkrafttreten ordnungsgemäß veröffentlicht wurde.

Außerdem verstieß die Landesregierung aus CSU und Freien Wählern dem Urteil zufolge gegen das sogenannte Übermaßverbot. Das bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts die Verordnung unverhältnismäßig war. Der bayerischen Landesregierung stehen noch Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen. (AFP)

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