Leitfaden zur Wahl: So wählen die Berliner ihr Abgeordnetenhaus
Zwei Stimmen hat jeder Bürger: wie er sie einsetzen kann - und was eigentlich ein Ausgleichsmandat ist.
Erst- und Zweitstimme
Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht aus mindestens 130 Abgeordneten. In den 78 Berliner Wahlkreisen wird jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt. Die übrigen Mandate werden über die Bezirks- und Landeslisten der Parteien vergeben. Bei diesem System der „modifizierten Verhältniswahl“ haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie die Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme eine Bezirks- oder Landesliste. Das Direktmandat steht dem Kandidaten zu, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. Die Zweitstimme, mit der man sich für eine Partei entscheidet, ist die „Hauptstimme“. Sie entscheidet über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses.
Die Wähler dürfen ihre Erst- und Zweitstimme beliebig verteilen. Das heißt: Sie können im Wahlkreis den Kandidaten der X-Partei wählen, mit der Zweitstimme aber die Liste der Y-Partei. Das nennt man Stimmen-Splitting. Wenn eine Partei mit Hilfe der Erststimmen mehr Wahlkreismandate (Direktmandate) erhält, als ihr entsprechend dem Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese Mandate behalten (Überhangmandate).
Zum Ausgleich werden den anderen Parteien zusätzliche Mandate zugeteilt, damit ihr Anteil an den Parlamentssitzen wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht (Ausgleichsmandate). Das führt meistens dazu, dass die Zahl der tatsächlich gewählten Abgeordneten höher ist als die gesetzliche Mindestzahl. Bei der Abgeordnetenhauswahl 2006 kamen zu den 130 Mindestmandaten noch 19 Überhang- beziehungsweise Ausgleichsmandate hinzu.
Berechnung der Mandate
Nach der Stimmenauszählung werden zuerst jene Parteien ermittelt, deren Stimmenanteil mindestens fünf Prozent (Sperrklausel) der abgegebenen Zweitstimmen (gültige und ungültige) beträgt oder von denen mindestens ein Kandidat direkt im Wahlkreis gewählt wurde. Nur diese Parteien werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Dann wird mit Hilfe einer mathematischen Formel (nach Hare-Niemeyer) berechnet, wie viele Parlamentssitze den einzelnen Parteien auf Grund des Zweitstimmenergebnisses auf Landesebene zustehen.
Anschließend werden die den einzelnen Parteien zustehenden Sitze auf die Landes- und Bezirkslisten verteilt. Dann werden die Direktmandate abgezogen und es wird festgestellt, ob sich Überhangmandate ergeben haben. Wenn ja, wird die Zahl der Parlamentssitze durch Ausgleichsmandate so weit aufgestockt, dass die Sitzverteilung wieder dem Zweitstimmenanteil der einzelnen Parteien entspricht.
Für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin hat Tagesspiegel-Redakteur Ulrich Zawatka-Gerlach einen Leitfaden zur Wahl geschrieben. Hier gibt es die komplette Broschüre zum Herunterladen. Und hier können Sie sich über einzelne Themen informieren.
Ulrich Zawatka-Gerlach
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