Öko-Siegel für Atomkraft und Gas: So geht es in Berlin und Brüssel bei dem Streitthema weiter
Die Bundesregierung sucht weiter nach einer gemeinsamen Linie zum Brüsseler Energie-Vorschlag. Allerdings tickt die Uhr für eine Stellungnahme.
Die Bundesregierung ist weiterhin dabei, sich intern über das weitere Vorgehen abzustimmen, nachdem die EU-Kommission in der Silvesternacht einen Vorschlag zur so genannten Taxonomie gemacht hat. Die Brüsseler Behörde hat ihrem Entwurf zufolge sowohl die Atomkraft als auch die Energie aus Gaskraftwerken in ihren Nachhaltigkeits-Katalog aufgenommen. Damit würden Anleger, die ihr Geld in Öko-Fonds stecken wollen, einen Anreiz für Investitionen in die beiden Energieformen erhalten.
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Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am Mittwoch, in den zuständigen Ressorts werde der Vorschlag im Detail geprüft. Anschließend werde man sich zusammensetzen und eine gemeinsame Haltung der Bundesregierung entwickeln. Während die Aufnahme der Kernenergie in den Taxonomie-Katalog auf einhellige Ablehnung der Ampel-Koalition stößt, entspricht die Vergabe des Öko-Labels für Gaskraftwerke vor allem den Vorstellungen von SPD und FDP.
Frist bis 12. Januar für inhaltliche Veränderungen
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar Zeit gegeben, sich zu dem Entwurf inhaltlich zu äußern. Die Zeit für inhaltliche Änderungswünsche der Bundesregierung ist also knapp bemessen. Anschließend will die Kommission noch im Januar den delegierten Rechtsakt zum Öko-Siegel für Gas und Atomkraft annehmen. Ob die Brüsseler Behörde dabei an ihrem Entwurf aus der Silvesternacht unverändert festhält oder angesichts möglicher Änderungswünsche aus den Mitgliedstaaten noch modifiziert, lässt sich derzeit noch nicht absehen.
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Aber auch nach der Annahme durch die Kommission ist das Verfahren noch nicht komplett beendet. Anschließend muss die Brüsseler Behörde die finale Fassung erneut den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament zur Überprüfung zukommen lassen. Die Mitgliedstaaten haben dabei eine Prüf-Frist von vier Monaten, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann.
Innerhalb dieser letzten Frist haben die Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit, den Rechtsakt zur Taxonomie anzunehmen oder ihn abzulehnen. Für eine Ablehnung gelten allerdings hohe Hürden. Mitgliedstaaten, die sich gegen die Verordnung stellen, müssen eine Mehrheit von 20 EU-Staaten zusammenbringen, welche wiederum 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung vertreten müssen. Eine derartige Mehrheit gegen die Einbeziehung der Kernkraft in den Taxonomie-Katalog ist derzeit nicht absehbar.