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Wirklich immer, heißt Nein auch wirklich nein. Meinen nicht zur Demonstranten, sondern auch der Bundestag.
© dpa

Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben: Sexualstrafrecht wird verschärft

Mehr Rechte für Opfer: Nach dem Bundestag hat nun der Bundesrat das verschärfte Sexualstrafrecht gebilligt.

In Deutschland gilt künftig ein strengeres Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Das soll die Rechte der Opfer von Sexualdelikten stärken. Der Bundesrat billigte das Gesetzesvorhaben am Freitag in Berlin. Der Bundestag hatte die Pläne Anfang Juli beschlossen. Demnach macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt.

Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln. (dpa)

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