AfD unter Beobachtung: Seehofer prüft Konsequenzen einer Partei-Mitgliedschaft für Beamte
Staatsdiener sind im Amt zu politischer Zurückhaltung verpflichtet. Prüfung soll in einigen Wochen abgeschlossen sein.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt in seinem Ministerium prüfen, welche Konsequenzen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. "Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen. Sie wird öfters an uns herangetragen", sagte Seehofer den Funke-Zeitungen vom Dienstag. Die FDP begrüßte den Schritt und forderte rasche Ergebnisse.
Seehofer sagte, er habe sein Ministerium gebeten, "diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen". Diese Prüfung solle spätestens in einigen Wochen abgeschlossen sein. Die Prüfung politischer Aktivitäten durch Beamte und Staatsbedienstete solle für alle Richtungen gelten, sowohl "für Rechts- wie für Linksradikale".
Zahl der Betroffenen unklar
Die Entscheidung seines Hauses, sich noch einmal mit der Rechtslage und den Verpflichtungen der Staatsbediensteten zu befassen, sei unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Partei als "Prüffall" einzustufen, betonte Seehofer.
Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser nannte die Prüfung "sinnvoll" und "längst überfällig". Er kritisierte, dass sie nun "noch Wochen dauern soll". Es handele sich um "eine wichtige Frage, auf die es bald Antworten geben muss". Die Bürger hätten ein Anrecht darauf, "dass unsere Staatsdiener nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sondern auch nach seinen Grundsätzen handeln".
Wie viele Mitglieder in der AfD bundesweit als Beamte oder Angestellte von Behörden arbeiten, ist dem Funke-Bericht zufolge unklar. Die Angabe nach dem Beruf bei Parteieintritt ist nach AfD-Angaben freiwillig. Eine Recherche der Funke-Zeitungen ergab, dass unter den 281 Abgeordneten der Partei, die im Bundestag und in den Landesparlamenten sitzen, derzeit mindestens 46 Beamte sind, darunter einige in Pension.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden. Den rechten "Flügel" der Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative stuften die Verfassungsschützer als "Verdachtsfall" ein. Beide Organisationen dürfen nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die AfD hatte angekündigt, mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz und dessen Einstufung der Partei juristisch vorzugehen. (AFP)