Bundesinnenminister verbietet Rockergruppierung: Seehofer löst „Bandidos MC Federation West Central“ auf
Wieder schlägt Seehofer zu. Diesmal trifft es eine gewalttätige Rockertruppe. Das Verbot ist das achte, das der Minister seit Anfang 2020 verfügt hat.
Nur wenige Monate vor dem Ende seiner Amtszeit hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag nochmal einen Verein aufgelöst. Das Verbot traf die Rockergruppierung "Bandidos MC Federation West Central", die vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv war, und 38 Teilorganisationen, die dem Gesamtverein zugerechnet werden. Dabei handelt es sich um Rockertrupps in Dortmund, Essen und weiteren Städten in NRW sowie in Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts handelt es sich um etwa 650 Mitglieder.
Die Verbotsverfügung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und den Anführern des BMC Federation West Central zugestellt. Das Vermögen der Rockergruppierung ist beschlagnahmt, ihre Kennzeichen, darunter die großflächigen Aufnäher auf den Lederwesten, den "Kutten", dürfen nicht mehr öffentlich verwendet werden. "Zweck und Tätigkeit" des BMC Federation West Central und der Teilorganisationen liefen den Strafgesetzen zuwider, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Polizei und Feuerwehr montierten an Vereinsheimen der Rocker deren Schilder ab.
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Das Verbot zeichnete sich bereits ab. Am 1. Juli hatte Seehofer "vereinsrechtliche Ermittlungen" gegen den BMC Federation West Central angeordnet, fast 1800 Polizisten durchsuchten insgesamt 104 Objekte in NRW, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sichergestellt wurden unter anderem Waffen, Munition und größere Bargeldbeträge. Zuvor hatten die Rocker zum Schein die Auflösung des Vereins inszeniert. „Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt", sagte Seehofer. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeige, "dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herum führen lässt.“
Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten
Der 1996 in Texas gegründete Bandidos MC (Bandidos Motorcycle Club) ist eine weltweit agierende Rockervereinigung. Mitglieder lieferten sich in Deutschland und weiteren Staaten brutale Auseinandersetzungen mit den Hells Angels und anderen Rockern. Meist geht es um Revierkämpfe im Zusammenhang mit Drogenhandel, Prostitution und weiteren kriminellen Aktivitäten.
So hält Seehofer dem BMC Federation West Central vor, "einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen" anzustreben und mit Gewalt durchzusetzen. Der in den Statuten des BMC genannte Vereinszweck, die Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und die Veranstaltung von Events sowie internationalen Treffen, gilt als Fassade. Mitglieder sollen vielmehr zahlreiche Straftaten verübt haben, bis hin zu Tötungsdelikten.
Am Landgericht Hagen (Westfalen) ist ein Verfahren gegen Anführer des BMC Federation West Central wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung anhängig. Im April vollstreckte zudem das Innenministerium NRW ein Verbot gegen den BMC Hohenlimburg/Witten, der dem BMC Federation West Central zugerechnet wurde. Der Gesamtverein verkündete danach seine Auflösung, machte aber offenkundig weiter. Bei der Großrazzia am 1. Juli fand die Polizei Belege für eine Fortexistenz des BMC Federation West Central. Daraufhin schlug Seehofer nun mit dem Verbot noch härter zu.
Seehofers Schläge trafen vor allem Islamisten und Rechtsextreme
Wie kein anderer Bundesinnenminister zuvor hat der CSU-Politiker Extremisten und Schwerkriminellen zugesetzt. Das Verbot der Rockertruppe ist das achte, das Seehofer seit Anfang 2020 gegen einen oder mehrere Vereine auf einmal verfügt. Die Schläge richteten sich vor allem gegen Islamisten und Rechtsextreme. Seehofer sprach ein Betätigungsverbot gegen die libanesisch-schiitische Terrororganisation Hisbollah aus, drei ihrer Spendensammelvereine wurden später aufgelöst. Das Netzwerk "Ansaar International" und acht Teilorganisationen, alle liiert mit der palästinensischen Terrororganisation Hamas, traf ebenfalls ein Verbot.
Im rechtsextremen Spektrum waren die Neonazi-Organisation "Combat 18", die militante Reichsbürgertruppe "Geeinte deutsche Völker und Stämme, die terroristische Gruppierung "Nordadler" und die "Sturmbrigade 44" fällig. Alle Verbote haben bislang rechtlich gehalten. Einige Organisationen sind allerdings weiter aktiv. Das gilt vor allem für die Hisbollah und die "Geeinten deutschen Völker und Stämme".