Steuerhinterziehung: Schweizer Spion soll deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben
In Frankfurt ist ein 54 Jahre alter Schweizer festgenommen worden. Laut Medienberichten sollte er herausbekommen, wie deutsche Ermittler CDs mit brisanten Steuerdaten kaufen.
Ein unter Spionageverdacht in Frankfurt am Main festgenommener Schweizer soll für den Nachrichtendienst seines Landes deutsche Steuerfahnder ausgeforscht haben. Die Zeitung „Blick“ meldete am Sonntag unter Berufung auf den deutschen Anwalt des Verdächtigen, sein Mandant werde beschuldigt, er habe den Auftrag gehabt, deutsche Steuerfahnder zu identifizieren, die am Ankauf von Bankdaten beteiligt waren. Sein Mandant solle entsandt worden sein, „um hier herauszufinden, welche Steuerfahnder die Steuer-CDs kauften und wie diese Käufe genau abliefen“, sagte der Anwalt.
Die Bundesanwaltschaft hatte den 54 Jahre alten Schweizer festnehmen lassen, weil er dringend verdächtig sei, seit Anfang 2012 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein, wie es am Freitag ohne Nennung weiterer Einzelheiten hieß. Auch am Sonntag nannte die Karlsruher Ermittlungsbehörde keine weiteren Details.
Nach Informationen der „Welt“ soll der Schweizer jahrelang als Spion des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), des Schweizer Geheimdienstes, in Deutschland tätig gewesen sein. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) warf der Schweiz vor, deutsche Steuersünder weiterhin zu schützen: „Wenn die Schweiz zum Schutz von Steuerhinterziehern und deren Helfershelfern mit Geheimdienstaktivitäten und Spionage gegen unsere Fahnder antwortet, ist das nicht gerade ein Beleg für den vehement propagierten Sinneswandel der Eidgenössischen Finanzindustrie“, kommentierte er im „Blick“.
Seit Januar 2006 hatten mehrere Bundesländer sogenannte Steuersünder-CDs mit gestohlenen Kundendaten aus der Schweiz und Liechtenstein angekauft. Besonders Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten - teilweise für Millionenbeträge. Nach Angaben des Düsseldorfer Landesfinanzministeriums summierten sich dadurch ausgelöste Steuernachzahlungen und Geldbußen bis Mitte 2015 auf mehr als 1,8 Milliarden Euro.
Das von der Schweiz kritisierte Vorgehen war politisch lange hoch umstritten, von höchsten deutschen und europäischen Gerichten allerdings als juristisch zulässig anerkannt worden. (dpa)