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Wer nicht zahlt, muss fühlen. Das geht bis hin zu Gefängnisstrafen für Täter.
© Lukas Schulze/ picture alliance / dpa

Kriminalpolitik: Schwarzfahren muss endlich straffrei werden!

Wer ohne Fahrschein erwischt wird, sollte "nur" eine Geldbuße zahlen. Das "Erschleichen" von Transportleistungen im Nahverkehr gehört entkriminalisiert. Ein Kommentar.

Es ist ein unschöner Moment, wenn als Passagiere getarnte Fahrkartenkontrolleure in Bussen und Bahnen zur Tat schreiten. Peinlich, wenn das Ticket fehlt. Mitfahrer tun diskret, aber klar: Einer oder eine ist oft dabei. Wer mit Vorsatz handelt, also ein echter Schwarzfahrer ist, macht sich sogar strafbar. „Erschleichen von Leistungen“ heißt der Tatbestand dazu, mit Haft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Der christdemokratische Justizminister von Nordrhein-Westfalen will das Schwarzfahren jetzt entkriminalisieren. Sein grüner Berliner Amtskollege findet das gut, die Hauptstadt-SPD ist dagegen. Schade. Die Touristenmetropole könnte hier einen politischen Akzent setzen, der Millionen spart und die belastenden Begegnungen mit den Geldeintreibern entkrampfen könnte.

Festhalten ist gefährlich - für die Kontrolleure

Schwarzfahren soll dabei nicht erlaubt, sondern als Ordnungswidrigkeit gefasst werden. Der Unterschied: Es wäre dann ein rechtswidriges Fehlverhalten, dass Bußgeld kostet, jedoch kein kriminelles Unrecht mehr. Kritiker der Vorstoßes fürchten, dass Flüchtige dann nicht mehr von jedermann festgehalten werden dürften, wie es die Strafprozessordnung bei „auf frischer Tat Betroffenen“ ermöglicht. Doch die Anwendung dieses Paragrafen ist hier ohnehin zweifelhaft. Hat jemand sein Ticket nur vergessen und will weg, droht Bediensteten eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Festhalten ist gefährlich.

Die Gerichte haben den Tatbestand der Beförderungs-„Erschleichung“ schon so weit gebogen, dass er fast bricht. Niemand „erschleicht“ sich eine Leistung, wenn er sie offenkundig und ohne zu täuschen in Anspruch nimmt. Der Bundesgerichtshof wirft den Tätern vor, sie würden den „Anschein der Ordnungsgemäßheit“ erwecken und dadurch etwas „erschleichen“, was Unsinn ist. Meist sind keine Kontrolleure da, um vor ihnen irgendeinen Anschein zu erwecken. Wer einfach nur mitfährt, täuscht nicht und erweckt auch nichts, jedenfalls nicht bei denen, die die Beförderungsleistung erbringen. Denn die sind gar nicht da.

Hunderte sitzen ein, auf Kosten des Steuerzahlers

So sind die Verurteilungen wegen Schwarzfahrens ein Musterbeispiel dafür, wie Strafrecht vom Ergebnis her gedacht wird, statt sich streng nach Wortlaut und Gesetz zu richten. Dieses Ergebnis macht dann nichts besser. Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, landet mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Aktuell dürften einige hundert Schwarzfahrer bundesweit einsitzen. Teuer für den Steuerzahler, hoffnungslos für Inhaftierte. Wer so weit gekommen ist, der tut es immer wieder. Entkriminalisieren? Viele Bürger sind auf dem Ohr taub. Taub gemacht von einer Politik, die stets nur angebliche Sicherheitslücken schließt oder Strafen verschärft. Beim Umgang mit Schwarzfahrern ist mustergültig zu studieren, wie der Ruf nach Härte in die Irre führt.

Jost Müller-Neuhof

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