zum Hauptinhalt
Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat Pech gehabt.
© Foto: Michael Kappeler/dpa

Nach dem Maut-Aus: Scheuer muss nach Fehlern suchen - vor aller Augen

Der Minister hat Pech gehabt vor Gericht, abwegig war das Vorhaben nicht. Dennoch muss jetzt Transparenz her. Ein Kommentar.

Es schlägt die Stunde der Abrechnung für Mautminister Andreas Scheuer (CSU). Haarklein wird ihm vorgerechnet, wie viel Geld er in das Projekt steckte, jetzt, wo der Europäische Gerichtshof (EuGH) es in der Startphase gestoppt hat. Es sind zig Millionen. Blöde Situation. Was macht man da? Jedenfalls keine Fehler bei der Aufklärung. Aber die ersten sind schon passiert. Was der Bundesverkehrsminister mit den Firmen verabredet hat, dürfen nur Abgeordnete einsehen, in der Geheimschutzstelle des Parlaments. Aus Rücksicht auf das Geschäftsgeheimnis der Betroffenen. Damit gilt Schweigepflicht. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Aufklärung ohne Öffentlichkeit aber ist schwierig.
Dennoch: Fairness mit Scheuer. Erstens war es nicht seine Idee mit der Maut, er hat sie nur erben müssen. Zweitens war sie nicht so abwegig, wie es jetzt erscheint, nachdem er das Match verloren hat. Hinterher sind immer alle klüger. Was hätten Kritiker der „Schnapsidee“ gesagt, wenn es grünes Licht gegeben hätte? Dass sie sich geirrt haben mit ihren Bedenken an der Europarechtstauglichkeit des Vorhabens?

Koalition und Regierung haben es gemeinsam verbockt

Eher nein. Es spricht nichts dagegen und ist vielleicht sogar überfällig, Autobahnen von denen unterhalten zu lassen, die sie nutzen. Die Union hatte der SPD da Ja dazu im Tausch mit dem Mindestlohn abgerungen, weshalb es Koalition und Regierung, wenn überhaupt, dann gemeinsam verbockt haben. Mit der EU-Kommission wurde eingehend verhandelt und nachgebessert bis auch von dort ein Kopfnicken kam. Dass Österreich die Bundesrepublik mit einer Klage überzieht, war zwar angekündigt. Dennoch ist es äußerst selten, dass EU-Staaten einander mit Vertragsverletzungsverfahren beharken; es schickt sich nicht.
Zuletzt hat der Generalanwalt am EuGH positive Signale gesendet und Österreich eine grundlegende Verkennung der Diskriminierungsfragen vorgeworfen. Diese so genannten Schlussanträge sind zwar nicht bindend für die Richterinnen und Richter, sondern sollen ein Urteil nur vorbereiten. Aber oft wird ihnen gefolgt. Die Veröffentlichung abweichender Meinungen, wie etwa am Bundesverfassungsgericht, gibt es nicht am EuGH. Die Vorab-Stellungnahmen sollen sie ersetzen. Sie zeigen: Auch ein solcher Blick auf den Fall ist rational. Scheuer hätte auch nicht abwarten müssen, bis das Urteil kommt. Es gab genug Rückhalt und offenbar wenig Zweifel.

Geschäftsgeheimnisse kann es kaum geben

Oder gab es ihn doch? Sieg und Niederlage liegen in der Politik so nah aneinander wie beim Sport. Scheuer hat Pech gehabt. Vielleicht hätte es vor Gericht genügt, wenn die Bundesregierung besser dargelegt hätte, mit welchen Beiträgen was finanziert werden soll. Vielleicht ging der Prozess nur wegen einiger dummer Fehler verloren. Doch so mild wie ein Kaiser mit den eigenen kann eine Demokratie mit den Fehlern ihrer Regierung nicht umgehen. Scheuer muss bis zum letzten Dokument darlegen, wie das Projekt vor die Wand fuhr. Auch die Firmenverträge. Schützenswerte Geschäftsgeheimnisse kann es kaum geben. Das Geschäft ist geplatzt. Ein neues sähe anders aus.

Zur Startseite