SPD-Chefin und die „Kündigungsaffäre“: Saskia Esken juristisch erfolgreich gegen „Kontraste“
Spionage, Herzlosigkeit - die Vorwürfe gegen Esken wogen schwer. Dagegen hat sich die SPD-Chefin nun juristisch zur Wehr gesetzt.
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Die neu gewählte SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat im Streit mit dem ARD-Magazin Kontrast erneut Recht bekommen. Der rbb hat sich per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen strittigen Teil seines Beitrags nicht zu wiederholen und aus der Mediathek zu entfernen. Das berichtete die Stuttgarter Zeitung am vergangenen Freitag. In der Sendung vom 12.12.2019 hatte sich Kontraste mit Eskens Zeit als Vorsitzende des Landeselternbeirates Baden-Württemberg beschäftigt und schwere Vorwürfe gegen die 58-Jährige erhoben.
Der ehemalige Beiratsvorsitzende Christian Bucksch hatte in dem Beitrag geäußert, Eskens Führungsstil habe teilweise zu schweren Auseinandersetzungen innerhalb des Gremiums geführt. Laut seiner Aussage sollen Passwörter der Mitarbeiter herausgegeben und deren Email-Korrespondenzen überprüft worden sein. Dabei hatte man festgestellt, dass eine Mitarbeiterin Bucksch weiterhin vertrauliche Inhalte weitergeleitet hatte. Daraufhin kam es zur Kündigung der Mitarbeiterin, deren Rechtswirksamkeit später vom Arbeitsgericht aufgehoben wurde - sie durfte gar nicht gekündigt werden, da sie über das Kultusministerium angestellt war. Durch einen gerichtlichen Vergleich wurde ihr dort eine neue Anstellung zugesprochen.
Vorwurf der Spionage ausgeräumt
Durch den Beitrag war der Eindruck entstanden, Esken hätte ihre Mitarbeiter ausspioniert. Dieser Vorwurf wurde auch von einigen Medien erhoben. Christian Schertz, der Anwalt von Saskia Esken, machte deutlich, dass diese Aussage in zweifacher Hinsicht unwahr war. „Zum einen hat sich das Vorstandsmitglied keinen Account eines Mitarbeiters angesehen, sondern den nicht personenbezogenen Sammelaccount des Landeselternbeirates.“ Außerdem entstünde der Eindruck, dies „sei mit Wissen und Wollen von Frau Esken geschehen, was schlicht unwahr ist. Der rbb hat jetzt beides eingeräumt, eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Dinge korrigiert.“
Bereits zuvor musste der rbb eine Stelle seines Beitrags korrigieren, in dem Esken nicht korrekt zitiert worden war. Esken hätte die Mitarbeiterin vor die Wahl gestellt, entweder selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Korrekterweise hatte die Mitarbeiterin die Möglichkeit, gekündigt zu werden oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
In der Talkrunde „Anne Will“ vom 1.12.2019 hatte der „Cicero“-Chefredakteur Christoph Schwennicke Esken ihre mangelnde Führungskenntnis vorgeworfen und behauptet, ihre Führungserfahrung beschränke sich lediglich auf ihre Zeit als Vorsitzende des Landeselternbeirates. Daraufhin hatte Esken gesagt, die Erfahrung sei durchaus mit der Führung der SPD vergleichbar, da der Landeselternbeirat zu diesem Zeitpunkt „zehn Jahre lang sehr autokratisch geführt worden ist und hochzerstritten war“. (pcg,Tsp)
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