zum Hauptinhalt
Carolin Schreck, Landeswahlleiterin in Sachsen.
© Daniel Schäfer/dpa

Hassnachrichten an Carolin Schreck: Sachsens Landeswahlleiterin von Rechten bedroht

Der Wahlausschuss hatte die AfD-Landesliste wegen Formfehlers drastisch reduziert. Nun erntet Leiterin Carolin Schreck Hass von rechts. Die Polizei reagiert.

Sachsens Landeswahlleiterin Carolin Schreck wird nach der Entscheidung des Wahlausschusses, Teile der AfD-Liste nicht zur Landtagswahl zuzulassen, von Rechten bedroht. „Das gilt der Wahlleiterin wie auch ihrer Behörde“, sagte der Innenminister des Freistaats, Roland Wöller (CDU) am Montag in Dresden.

Schreck führt das Statistische Landesamt. Der Wahlausschuss hatte vergangene Woche die AfD-Landesliste wegen eines Formfehlers von 61 auf 18 Kandidaten reduziert. Schreck sei in den sozialen Netzwerken Hasskommentaren ausgesetzt, sagte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar. Der aktuelle Fall verdeutlicht die Notwendigkeit der schon länger geplanten Maßnahmen, die Wöller und Kretzschmar in der Staatskanzlei verkündeten.

Die Polizei verstärkt den Kampf gegen Rechtsextremismus in Sachsen, gerade auch der Schutz von Amts- und Mandatsträgern soll verbessert werden. Die Zahl der Straftaten gegen diesen Personenkreis ist im Freistaat von 29 im Jahr 2016 auf 218 im vergangenen Jahr gestiegen.

Im „Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum (PTAZ)“ wird nun ein „operatives Lagezentrum“ speziell für solche Fälle eingeführt. Erhöht wird zudem im PTAZ die Zahl der Ermittler zu rechten Delikten von bislang 30 auf 45. Sie bilden künftig die „Soko Rex“. Die Einheit gab es bereits von 1991 bis 2013 im Landeskriminalamt, jetzt wird sie auch angesichts des Mordes an Walter Lübcke und der hohen Zahl rechter Straftaten in Sachsen wiederbelebt.

Auf Initiative von Wöller erprobt der Freistaat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen einen „Radikalisierungsradar Rechtsextremismus“. Die Polizei will schneller erkennen, wann die Gefahr durch einzelne Rechtsextremisten steigt. Dazu werden auch stärker als bisher unpolitische Straftaten der Personen analysiert, um die Neigung zu Gewalt, womöglich bis hin zum Terror, rechtzeitig erfassen zu können.

Ausweichend antwortete Wöller auf die Frage, ob der Verfassungsschutz die Verfassungswidrigkeit von Pegida prüfen soll. Das hatte Vizeministerpräsident Martin Dulig (SPD) vergangenen Freitag gefordert. Dulig spielte damit auch die Möglichkeit eines Verbots der rechtspopulistischen Bewegung an.

Anlass waren Schmähungen von Pegida-Demonstranten gegen den erschossenen  Walter Lübcke bei einem Aufmarsch vor einer Woche in Dresden. Protestierer rechtfertigten den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten, ein Demonstrant diffamierte Lübcke als „Volksverräter“. Wöller sagte jetzt, er sei „fassungslos“, doch die Entscheidung über eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit von Pegida liege beim Landesamt für Verfassungsschutz.      

Zur Startseite