„Wegschauen, gewähren lassen, verharmlosen“: Sachsens fatale Strategie im Umgang mit Pegida
Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang nennt Pegida-Anführer Lutz Bachmann einen „Rechtsextremisten“. In Sachsen bleibt das folgenlos.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, wurde extrem deutlich. Als Haldenwang am Donnerstag vor der Presse in Berlin den „Flügel“ der AfD zum Beobachtungsobjekt des Geheimdienstes erklärte und über die weitere Radikalisierung der Partei berichtete, kam er auch auf Pegida-Anführer Lutz Bachmann zu sprechen. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke - eine der führenden Figuren des „Flügels“ - unterhalte Beziehungen nicht nur „zum neu-rechten Verleger Götz Kubitschek, sondern auch zum Rechtsextremisten Lutz Bachmann“, sagte Haldenwang.
Rechtsextremist - dieses Wort über den Pegida-Mitbegründer saß. Bachmann reagiert unmittelbar und kündigt juristische Schritte gegen den Verfassungsschutz-Präsidenten an. Dieser mache ihn „mutmaßlich verächtlich“, erklärt er in einer Strafanzeige gegen Haldenwang. In einem Youtube-Video fügt er hinzu: „Ich bin echt geschockt. (...) So geht's einfach nicht.“
In Sachsen wird die rassistische Bewegung bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht ist lediglich die Rede von „montäglichen nicht-extremistischen Pegida-Veranstaltungen“. Dass diese überhaupt erwähnt werden, hat nur damit zu tun, dass immer wieder Neonazis bei Pegida-Kundkundgebungen als Redner auftreten - beispielsweise der Anführer der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ aus Österreich, Martin Sellner.
Allerdings hatte das sächsische Innenministerium den Begriff „Rechtsextremist" für den Pegida-Anführer bereits im Januar erstmals verwendet. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz war die Rede von der „Beteiligung von Extremisten an von Nicht-Extremisten organisierten Veranstaltungen“ - und mehrfach wird Pegida-Redner Bachmann dort als „Rechtsextremist“ erwähnt. Bachmann gehört bei Pegida zum Orga-Team - insofern ist es widersprüchlich, wenn die Pegida-Aufmärsche in Sachsen zu Veranstaltungen gerechnet werden, die angeblich „von Nicht-Extremisten organisiert“ würden.
Politische Gegner „miese Maden“ genannt
Haldenwang begründete seine Einschätzung über den „vorbestraften Mitbegründer von Pegida“ sehr konkret - und zitierte aus Bachmanns Rede beim Pegida-Aufmarsch am 7. Oktober 2019. Politische Gegner habe Bachmann dort „Schädlinge“, „miese Maden“ und „asoziale Elemente“ genannt, die man in „einen antifaschistischen Graben werfen und zuschütten müsse“. Der Verfassungsschutz-Präsident erklärte dazu: „Wir arbeiten hart und entschlossen, damit sich Zeiten, in denen sogenannte Volksfeinde in Gräben verschüttet werden, niemals wiederholen werden.“
Doch reagiert der Verfassungsschutz in Sachsen wirklich hart und entschlossen auf die Handlungsempfehlung Haldenwangs? Eine Anfrage des Tagesspiegels zum künftigen Vorgehen gegen Pegida in Sachsen ließ das sächsische Innenministerium bis Freitagvormittag unbeantwortet.
Das Landesamt für Verfassungsschutz erklärte auf die Frage, ob sich etwas an der Nicht-Beobachtung von Pegida ändere: „Das LfV Sachsen nimmt aus Rechtsgründen ausschließlich zu Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 1 SächsVSG öffentlich Stellung.“
Mit anderen Worten: Es ändert sich nichts an der bisherigen Praxis. Denn laut Paragraph zwei Absatz eins des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes sammelt der Verfassungsschutz in Sachsen Informationen unter anderem Informationen zu Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Beides sieht der Geheimdienst bei Pegida nicht gegeben.
2016 hatte der Verfassungsschutz Sachsen die montäglichen Pegida-Aufmärsche „asylkritische Veranstaltungen“ genannt. Die „Gida-Veranstaltungen in Sachsen" wurden damals „in ihrer Gesamtheit nicht als extremistische Bestrebung bewertet“. Der Nachrichtendienst bilanzierte: „Spätestens mit Ende des Sommers 2015 konnten alle rechtsextremistischen Einflussversuche auf Gida-Bewegungen als gescheitert betrachtet werden.“
Auch für die Rechtsextremisten habe die Teilnahme an den Aufmärschen von Pegida und ihren Ablegern nicht zu „wahrnehmbaren Rekrutierungs- oder Propagandaerfolgen“ geführt. Diese Bewertung hat das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz bisher nicht korrigiert.
Sachsens DGB-Vorsitzender Markus Schlimbach sagte am Freitag dem Tagesspiegel: „Wegschauen, gewähren lassen und verharmlosen - das war jahrelang die Strategie im Umgang mit Pegida. Währenddessen wurde die Hetze von Bachmann immer konkreter und bedrohlicher. Erst der Bundesverfassungsschutz muss die unmissverständliche Einordnung des Rechtsextremisten Bachmann vornehmen, ehe der sächsische Verfassungsschutz in die Gänge kommt.“
Linke spricht von „merkwürdiger Milde"
Wenn er das denn mal tut. Die Linken-Landtagsabgeordnete Köditz kritisierte am Freitag, dass Pegida als Organisation bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. „Das ist eine haarsträubende Entscheidung, die ganz allein das LfV Sachsen verantwortet“, sagte Köditz dem Tagesspiegel: „Ich konnte diese merkwürdige Milde gegenüber einer der anfänglich größten und wichtigsten sowie bis heute regelmäßigsten Treffpunkte der extremen Rechten noch nie verstehen.“ In den anderen Bundesländern seien reihum fast sämtliche Pegida-Ableger schon frühzeitig als „rechtsextremistisch“ eingestuft worden, „nur das Original nicht“.
Der letzte größere Pegida-Aufmarsch mit etwa 4000 Teilnehmern fand am 17. Februar statt, damals mit dem ultrarechten AfD-Politiker Björn Höcke als Hauptredner. Auch am kommenden Montag will Pegida in Dresden demonstrieren, obwohl in Sachsen wegen der Ausbreitung des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern untersagt sind. Bachmann will das Verbot umgehen, indem er nur 950 Teilnehmer angemeldet hat. Wie die Stadt Dresden als Versammlungsbehörde reagiert, ist bisher offen.