Keine Aussage zum Sturm auf das US-Kapitol: Repräsentantenhaus stimmt für Anklage gegen Trumps Ex-Stabschef Meadows
Er war bei Donald Trump, als ein Mob das Kapitol stürmte. Weil Mark Meadows aber nichts zur Aufklärung der Ereignisse sagen will, könnte er vor Gericht kommen.
Das US-Repräsentantenhaus hat für eine Anklage gegen den ehemaligen Stabschef von Ex-Präsident Donald Trump, Mark Meadows, gestimmt. Mit den Stimmen der demokratischen Mehrheit wurde der Fall am Dienstag an den zuständigen Bundesstaatsanwalt verwiesen, der entscheiden muss, ob er Meadows wegen „versuchter Behinderung einer Untersuchung des Kongresses“ anklagt. Meadows hatte sich geweigert, vor dem Untersuchungsausschuss zur Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar auszusagen.
Am Montag hatte der Ausschuss zur Aufarbeitung des Angriffs auf das US-Kapitol den Weg freigemacht für strafrechtliche Schritte gegen Meadows. Das Gremium nahm am Montagabend (Ortszeit) einstimmig einen Bericht an, der Meadows Missachtung des Kongresses vorwirft.
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Meadows gilt als wichtiger Zeuge. Er sei in einer „einzigartigen Position, um wichtige Informationen über die Ereignisse des 6. Januar 2021“ bereitzustellen, hieß es in dem Bericht. Die Abgeordnete Liz Cheney berichtete in der Anhörung unter Berufung auf Sprachnachrichten, die Meadows dem Ausschuss zur Verfügung gestellt hat, ihn hätten zur Zeit der Erstürmung des Kapitols zahlreiche Appelle erreicht, den Präsidenten zum Einschreiten zu bewegen.
Neben prominenten Moderatoren des konservativen Senders Fox News habe ihn auch ein Sohn des Präsidenten, Donald Trump Junior, angefleht zu Handeln. „Er muss diesen Scheiß verurteilen. Sofort“, schrieb der jüngere Trump demnach an Meadows. Es folgten weitere Nachrichten, in denen der Sohn unter anderem geschrieben habe, der Präsident müsse umgehend vor die Kameras treten und sich an die Nation wenden. „Es ist zu weit gegangen und außer Kontrolle geraten“, schrieb Trump Junior demnach weiter. Die Republikanerin Cheney kommentierte: „Doch es vergingen Stunden ohne das nötige Handeln des Präsidenten.“
Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter ein Polizist. Der Angriff auf das Herz der US-Demokratie, bei dem viele Abgeordnete und Senatoren um ihr Leben fürchteten, erschütterte die USA. Trump musste sich wegen der Attacke einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgestachelt hatte. Am Ende wurde er aber freigesprochen.
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In dem 51-seitigen Bericht legt der Ausschuss nun mehrere Fragen an Meadows dar. Diese basieren unter anderem auf Tausenden Seiten an Dokumenten, darunter E-Mails und SMS-Nachrichten, die Meadows dem Gremium übergeben hat. Die Abgeordneten wollten etwa mehr zu einer Mail des 62-Jährigen wissen, in der es heißt, die Nationalgarde werde am 6. Januar anwesend sein, um „Pro-Trump-Leute zu schützen“. Außerdem soll Meadows Nachrichten mit einem Organisator der Kundgebung vom 6. Januar ausgetauscht und ihm Ratschläge gegeben haben.
Auch Bannon muss vor Gericht
Meadows hatte in der vergangenen Woche erklärt, er wolle doch nicht mit dem Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses zusammenarbeiten. Eine erste Vorladung des Gremiums hatte er zuvor bereits missachtet, woraufhin ihm der Ausschuss mit strafrechtlichen Schritten drohte. Ende November legte Meadows dem Ausschuss dann schließlich Unterlagen, Emails und SMS-Nachrichten vor und kündigte an, zu einer Befragung zu erscheinen. Schließlich machte er aber eine erneute Kehrtwende und erschien doch nicht. Meadows Anwalt argumentiert, die von dem Ausschuss verlangten Informationen seien möglicherweise vertraulich und Meadows als einstiger ranghoher Mitarbeiter des Präsidenten könne daher nicht zur Aussage gezwungen werden.
Mit einer ähnlichen Argumentation hatte sich auch Trumps einstiger Chefstratege Steve Bannon einer Zusammenarbeit mit dem Gremium widersetzt. Ihm wurde daraufhin vom Repräsentantenhaus Missachtung des Kongresses vorgeworfen. Bannon wurde vom Justizministerium angeklagt und muss sich nun vor Gericht verantworten. (dpa)