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Finanzieller Kraftakt. Bis 2025 sollen die Renten im Osten denen des Westens angeglichen sein.
© picture alliance / dpa

Einigung zwischen Schäuble und Nahles: Renteneinheit wird vor allem aus Beiträgen bezahlt

Die Renteneinheit muss vor allem von den Beitragszahlern finanziert werden. Die Koalition hat sich nun darauf geeinigt, dass dafür nur zeitverzögert und zum kleineren Teil Steuerzuschüsse fließen.

Im Streit um die Finanzierung der Rentenangleichung zwischen Ost und West hat sich die Koalition auf einen Kompromiss verständigt. Zunächst müssen die Beitragszahler das Projekt alleine stemmen. Ab 2022 fließt dann über den Bundeshaushalt ein Zuschuss. Dieser werde von zunächst 200 Millionen Euro schrittweise auf zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 erhöht, kündigte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Damit sei dann rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben abgedeckt.

Angleichung in sieben Schritten

Bisher hatte Schäuble eine Finanzierung der Renteneinheit aus Steuern abgelehnt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dagegen hatte genau das gefordert. Ihrer Ankündigung zufolge ist die Angleichung im Jahr 2025 vollendet. Anvisiert sind dafür sieben Schritte, beginnend mit dem 1. Juli 2018. Im selben Tempo wird die Bewertung der Arbeitslöhne angeglichen. Das verringert die Rentenansprüche der sechs Millionen Arbeitnehmer im Osten. Derzeit sind diese bei gleichem Einkommen um acht Prozent höher als im Westen.

Schäuble begründete die verspätet einsetzende Finanzierung über Steuern damit, dass die Rentenversicherung „aktuell finanziell gut aufgestellt“ sei und die Zusatzkosten zunächst gut selbst übernehmen könne.

Rentenversicherung: Steuerzuschuss reicht in keiner Weise

Die Deutsche Rentenversicherung kritisierte die Einigung. Bei der vorzeitigen Angleichung der Renten in Ost und West handle es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hieß es in einer Stellungnahme. Diese sei "somit nicht von den Beitragszahlern, sondern von allen Bürgern im Rahmen ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit aus Steuermitteln zu finanzieren".

Der von Schäuble zugestandene Erstattungsbetrag decke selbst ab dem Jahr 2025 nur rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben ab. Das sei "in keiner Weise ausreichend".

Rentenbeiträge müssen deshalb nicht erhöht werden

Nahles versicherte, dass die Beitragsziele trotz dieser Belastung „vollumfänglich eingehalten“ würden. Den Rechnungen des Rentenversicherungsberichts zufolge bleibt der Beitragssatz bis 2021 stabil bei 18,7 Prozent. Und bis 2030 steigt er nicht über 22 Prozent.

Die Kosten des Projekts bezifferte das Sozialministerium auf anfänglich 600 Millionen Euro im Jahr 2018. Danach stiegen sie kontinuierlich, für 2025 sind 3,9 Milliarden Euro anvisiert. Dabei handle es sich um Maximalkosten, die keine weiteren Lohnsteigerungen berücksichtigten.

Ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West sei „ein wichtiger Schritt zur Vollendung der deutschen Einheit“, betonte die Ministerin. Auf die Rentenangleichung hatten sich die Spitzen der großen Koalition bereits am 24. November geeinigt. Nur über die Finanzierung hatte man sich zunächst nicht einigen können.

Rainer Woratschka

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