Aussetzung des Familiennachzugs: Regelung für Familiennachzug ruft Gauland auf den Plan
Am 16. März läuft die Ausnahmeregelung für den Familiennachzug aus. Der Vorschlag von Alexander Gauland stellt jedoch keine Lösung dar.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz bleibt auch nach den gescheiterten Jamaika-Gesprächen ein heikles Thema. Am 16. März läuft die Ausnahmeregelung aus, die den Nachzug für zwei Jahre aussetzt. Ohne ausdrückliche Verlängerung gilt wieder das alte Recht, das auch dieser Flüchtlingsgruppe erlaubt, für engste Angehörige ein Visum zu bekommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat angekündigt, dass er eine weitere Aussetzung anstrebt. Doch Union und FDP, die das befürworten, haben zusammen im Bundestag keine Mehrheit.
Gauland fordert Sprung über parteipolitischen Schatten
Prompt bietet sich die AfD an. Am Donnerstag forderte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland die anderen beiden auf, „über ihren parteipolitischen Schatten“ zu springen. Damit schien eingetreten, was in der Union viele fürchten. Denn das Problem, mit AfD-Anträgen umzugehen, stellt sich derzeit besonders scharf. In einer normalen Regierung, egal ob Jamaika oder großer Koalition, kann es den anderen halbwegs egal sein, was die AfD fordert und wofür sie stimmt – die Regierungsmehrheit stünde. Doch als geschäftsführende Kanzlerin muss sich Angela Merkel für jeden Beschluss Mehrheiten besorgen. Auf die AfD will sie nicht angewiesen sein. Den Familiennachzug schulterzuckend freizugeben, verbietet sich aber auch.
FDP-Vorschlag als die Lösung?
Doch Gauland hat wider Willen womöglich einen Ausweg gezeigt. Er forderte die „dauerhafte Abschaffung“ des Nachzugs. Das können die anderen unterbieten, ohne mit Prinzipien zu brechen. Die FDP bringt gleich eine erneute befristete Verlängerung ins Spiel. Dafür ließe sich die SPD vielleicht gewinnen. Die AfD hätte sich mit der Maximalforderung also selbst kaltgestellt. Dem FDP-Antrag zustimmen kann sie nämlich auch nicht. Der entspricht dem Vorschlag Christian Lindners aus den Jamaika-Runden – mit Ausnahmen beim Nachzug und einem Zuwanderungsgesetz.