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Den Karlsruher Richtern reichten die Begründungen der Vorinstanzen nicht aus.
© Uli Deck/dpa

Karlsruhe urteilt für Berliner NPD: Rechte Hetze gegen Flüchtlinge nicht automatisch „jugendgefährdend“

Die Berliner NPD wehrt per Klage eine Geldbuße ab. Die Meinungsfreiheit sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook nicht pauschal als „jugendgefährdend“ eingestuft und von der Medienaufsichtsbehörde eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen Landesverband der verfassungsfeindlichen NPD wegen „jugendgefährdender“ Inhalte auf deren Facebook-Profil zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet, müsse dies verhältnismäßig sein und genau begründet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des Berliner NPD-Landesverbandes Erfolg (AZ: 1 BvR 811/17).

Der NPD-Landesverband hatte auf seiner Facebook-Seite zwischen 2014 und 2016 etliche kämpferische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Kommentare dazu waren dem Verfassungsgericht zufolge „grob herabsetzend“. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte die Beiträge pauschal als „jugendgefährdend“ ein und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.300 Euro. Die Äußerungen würden zum Hass aufstacheln und Flüchtlinge verächtlich machen. Die Behörde verpflichtete zudem die Partei, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Anbieter von Telemedien sind verpflichtet, so einen Beauftragten zu bestellen, wenn sie jugendgefährdende Angebote zugänglich machen.

Die Gerichte in Berlin hatten die Geldbuße auf 600 Euro reduziert, aber grundsätzlich bestätigt. Die Begründung dafür reicht den Verfassungsrichtern allerdings nicht aus. Selbst hetzerische oder offen rassistische Äußerungen könnten unter die Meinungsfreiheit der politischen Parteien fallen.

Und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit bedürfe immer einer besonderen Rechtfertigung, heißt es in dem Beschluss. Das Berliner Amtsgericht habe die Äußerungen einfach pauschal als „jugendgefährdend“ eingestuft. Es muss nun noch einmal über die Geldbuße verhandeln und entscheiden. (epd, dpa)

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