Neuer Bußgeldkatalog: Raser und Falschparker müssen jetzt deutlich mehr zahlen
Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft. Regelverstöße im Straßenverkehr werden nun härter geahndet. Besonders teuer wird es für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden.
Verkehrssünder müssen seit heute höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist am Dienstag der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor.
Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro statt wie bisher 35. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.
Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen bleiben Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert.
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Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.
[Lesen Sie hier mehr: Deutlich teurer, strengeres Einschreiten – der neue Bußgeldkatalog soll Berlins Verkehr spürbar verändern (T+)]
Bußgeldkatalog hatte Formfehler
Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.
Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat stimmte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zu.
Millionen Menschen müssen bald ihren Führerschein umtauschen
Für viele Menschen steht ein Austausch ihres Führerscheins bevor.
Rund 15 Millionen Papier-Führerscheine und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen schon bald umgetauscht werden. Da kommt also einiges an Arbeit auf die Behörden zu. Hier bekommen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Führerschein-Umtausch.
Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Der Grund für die große Umtauschaktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. Führerscheine sollen in der gesamten Europäischen Union fälschungssicher gemacht und vereinheitlicht werden. Um einen Missbrauch der Dokumente zu vermeiden, sollen Führerscheine zudem in einer Datenbank erfasst werden.
Wie läuft der Führerschein-Umtausch in Deutschland ab?
Um Chaos bei den zuständigen Behörden zu vermeiden, wurde ein Stufenplan eingeführt. Dieser regelt, wer wann seinen Führerschein umtauschen muss. Eine erneute Führerscheinprüfung oder eine ärztliche Untersuchung wird nicht durchgeführt. 2019 hat der Bundesrat diesen Ablaufplan beschlossen.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Ja. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit dem Auto oder dem Motorrad fährt, dem droht ein Bußgeld.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch des alten Führerscheins gegen das neue Dokument kostet etwa 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto.
Wo finde ich das Ablaufdatum auf meinem Führerschein?
Das Ablaufdatum ist die Ziffer 4b und steht auf der Vorderseite von sogenannten Scheckkartenführerscheinen.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Im Januar 2022 laufen die ersten Führerscheine ab. Spätestens im Januar 2033 sind die letzten dann nicht mehr gültig. Das bedeutet: Im Januar 2022 müssen alle Autofahrer:innen, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben.
Um herauszufinden, wann man seinen Führerschein umtauschen muss, gibt es Fristen-Übersichten. Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum des Dokuments oder das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin. Wer zwischen 1999 und 2013 einen Führerschein erhalten hat, findet unter der Ziffer 4b lediglich einen Strich. Es ist also kein Ablaufdatum eingetragen. In diesem Fall gilt nicht das Geburtsjahr des Halters, sondern das Ausstellungsdatum.
Demnach gilt für alle, die ihren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen haben:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.
Für folgende Geburtsjahrgänge, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen haben, gilt:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Der Führerschein kann aber auch jederzeit zu einem früheren Zeitpunkt umgetauscht werden.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen und wie lange dauert es?
Der Führerschein kann in der zuständigen Führerscheinstelle des jeweils aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden. Die Ausstellung des neuen Dokuments hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel dauert es bis zu 3 Wochen.
Was brauche für den Umtausch?
- einen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (Größe 3,5 x 4,5 cm)
- den aktuellen Führerschein
- eine sogenannte Karteikartenabschrift, die aber nicht mitgebracht werden muss
Was ist eine Karteikartenabschrift?
Eine Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister. Man benötig sie, wenn der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde und gegen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden soll oder wenn der Papierführerschein verloren gegangen ist und ein Ersatz beantragt werden soll. Man kann sie bei der Behörde, die den alten Führerschein ausgestellt hat, beantragen.
Sie enthält die persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Darin stehen alle Eintragungen des Führerscheins und sie bestätigt, dass die Fahrerlaubnis gültig ist sowie welche Fahrzeugklassen man fahren darf.
Woher bekomme ich eine Karteikartenabschrift?
Die Karteikartenabschrift bekommt man bei den Führerscheinstellen. Es gibt die Möglichkeit, sich telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail an die zuständige Stelle zu wenden und die Karteikartenabschrift zu beantragen. Sobald die nötigen Informationen vorliegen, wird die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der man den neuen Führerschein beantragt, gesendet.
Wie lange ist die neu ausgestellte Fahrerlaubnis gültig?
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Dies gilt für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. (mit dpa)
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