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Demonstranten vor der Justizvollzugsanstalt Neumünster setzen sich für Carles Puigdemonts Freilassung ein.
© Patrik Stollarz/AFP
Update

Nach der Festnahme in Deutschland: Puigdemont will offenbar auf Asylantrag verzichten

Der katalanische Separatist Carles Puigdemont wird erst an Spanien ausgeliefert, wenn die deutsche Justiz seine angebliche „Rebellion“ bewertet hat.

Für Carles Puigdemont, den Volkshelden vieler Katalanen, kann es eng werden. Das Amtsgericht Neumünster sprach am Montag eine sogenannte Festhalteanordnung aus. Das teilte der leitende Oberstaatsanwalt Georg Güntge mit.
Der frühere Ministerpräsident der spanischen Provinz muss also vorerst in Haft bleiben. Das Amtsgericht sah unter anderem Fluchtgefahr gegeben. Die Entscheidung über eine Auslieferung nach Spanien dürfte nach Einschätzung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft nicht vor Ostern fallen.

Am Wochenende hatte ihn die deutsche Polizei festgesetzt, weil gegen ihn ein Europäischer Haftbefehl vorliegt. Spaniens Oberster Gerichtshof ermittelt seit Monaten gegen Puigdemont. Ihm soll in Spanien der Prozess gemacht werden, weil er in Katalonien einen mutmaßlich illegalen Abspaltungsprozess in Gang gesetzt haben soll.

Auf einen Asylantrag bei deutschen Behörden will Puigdemont offenbar verzichten. So bleibt es beim Auslieferungsverfahren, verkürzt und vereinfacht durch den Europäischen Haftbefehl, der die europaweite Strafverfolgung effektiver machen soll. Im Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit der EU-Länder werden die Vorwürfe dabei vom Auslieferungsstaat nicht näher geprüft – es genügt, dass es sich um Taten eines feststehenden Katalogs handelt, etwa Terror, Menschenhandel, Kinderpornografie oder Korruption, oder davon auszugehen ist, dass die vorgeworfenen Taten auch im eigenen Staat strafbar wären.

Puidgemont kann nun bereits vor dem Amtsgericht Einwendungen erheben, über die später vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird. Dass er dies tun wird, ist absehbar. Für den Tatbestand „Rebellion“, den Puidgemont unter anderem erfüllt haben soll, gibt es im deutschen Strafrecht keine direkte Entsprechung. Nach Artikel 472 des spanischen Strafgesetzbuches wird als Anstifter einer Rebellion geahndet, wer einen „gewaltsamen und öffentlichen“ Aufstand anzettelt, „um die Unabhängigkeit eines Teils des nationalen Territoriums“ durchzusetzen. Der Rebellion machen sich auch jene schuldig, die „ganz oder teilweise die Verfassung außer Kraft setzen“. Den Anführern dieser Rebellion droht eine „Gefängnisstrafe zwischen 15 und 25 Jahren“ und ein ähnlich langes Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, heißt es in Artikel 473.

Anklageschrift veröffentlicht

Der Gerichtshof veröffentlichte inzwischen die Anklageschrift mit dem Aktenzeichen 20907/2017, die in Übersetzung den deutschen Justizbehörden zuging. Auf 69 Seiten fasst der zuständige Untersuchungsrichter Pablo Llarena die Ermittlungsergebnisse zusammen, mit denen die Anklage von Puigdemont und weiteren katalanischen Separatistenführern wegen Rebellion begründet wird; Puigdemont wird zudem Veruntreuung von Steuergeldern vorgeworfen, die für die illegalen Aktivitäten ausgegeben worden seien. Der Ex-Regierungschef wird als einer der Hauptverantwortlichen dieser mutmaßlichen Straftaten angesehen. Ihm wird vorgeworfen, mit seiner bis Ende Oktober amtierenden Separatistenregierung einen Plan verfolgt zu haben, „um die Unabhängigkeit Kataloniens außerhalb der Legalität zu erklären“. Dabei habe er sich wiederholt über die Anordnungen und Urteile des spanischen Verfassungsgerichtes hinweggesetzt. Untersuchungsrichter Llarena spricht von einem „Angriff auf den konstitutionellen Staat ... wie es ihn in keiner Demokratie unserer Umgebung gegeben hat“. Zu diesen Gesetzesverstößen zähle auch das illegale Unabhängigkeitsreferendum, das trotz richterlichen Verbots am 1. Oktober abgehalten worden sei.

Puigdemont und andere Separatistenführer hätten ihre Anhänger sogar aufgerufen, sich staatlichen Sicherheitskräften entgegenzustellen, die den Auftrag hatten, das gerichtliche Abstimmungsverbot durchzusetzen. In der Tat kam es am Referendumstag zu heftigen Auseinandersetzungen mit Knüppeleinsätzen der Polizei und mit Verletzten. Ein Beispiel von mehreren im Anklagebericht, mit dem Untersuchungsrichter Llarena eine massive Anstiftung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt als gegeben ansieht. Und wodurch seiner Meinung nach der Rebellionstatbestand des Aufrufs zum „gewaltsamen und öffentlichen“ Aufstand erfüllt ist.

Für das Verfahren dürfte entscheidend sein, wie die deutsche Justiz die angebliche „Rebellion“ bewertet und ob sie eine Entsprechung im hiesigen Recht findet. Kann eine Auslieferung darauf nicht gestützt werden, kommt immer noch Untreue in Betracht. Nach dem „Grundsatz der Spezialität“ wäre es dann zwar ausgeschlossen, dass Puidgemont in seiner Heimat wegen „Rebellion“ verurteilt wird. Dies kann im Übergabeverfahren aber wieder relativiert werden. Eine Entscheidung wird kompliziert – und kann dauern. (mit dpa)

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