Rechtsextremen Terror geplant: Prozess gegen „Revolution Chemnitz“ bleibt öffentlich
Acht Männern wird die Gründung einer Terrorvereinigung zur Last gelegt. Ziel war ein Umsturz der demokratischen Grundordnung. Jetzt stehen sie vor Gericht.
Ein Jahr nach der Festnahme von acht Männern hat am Montag vor dem Oberlandesgericht in Dresden der Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ begonnen. Noch vor Verlesen der Anklage stellte der Verteidiger des mit 21 Jahren jüngsten mutmaßlichen Rechtsterroristen zunächst einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Er wolle seinem Mandanten „Nachteile für die persönliche und soziale Entwicklung ersparen“, begründete er. Doch damit kam er nicht durch: Der Senat beriet sich und lehnte den Antrag ab. Der Prozess bleibt öffentlich.
Die rechtsextreme Gruppe aus Chemnitz und Umgebung hatte in einem Mix aus Hass und Größenwahn offenbar den Umsturz der demokratischen Grundordnung zum Ziel. Der mutmaßliche Anführer Christian K. postete in einem Chat martialische Sprüche gegen die Bundesregierung wie „Ihr wollt Krieg, ihr bekommt Krieg“, „wer Wind sät, wird Sturm ernten“, „die NSU wird hingegen wie die Kindergarten Vorschulgruppe wirken!!!“
Es wurde über Bürgerkrieg und Waffen schwadroniert, attackiert werden sollten „Linksparasiten, Merkel-zombi, Mediendiktatur und deren Sklaven“. Nur Maulheldentum oder wieder eine Terrorgefahr von rechts?
Die Sicherheitsbehörden hielten das Gerede der Gruppierung "Revolution Chemnitz" für extrem gefährlich. Die Polizei nahm Christian K. und sieben mutmaßliche Komplizen im September und Anfang Oktober 2018 fest und verhinderte so womöglich Anschläge am Jahrestag der deutschen Einheit in Berlin.
Wie die irren Pläne strafrechtlich zu ahnden sind, wird nun das Oberlandesgericht Dresden zu bewerten haben. Hier hat nun der Staatsschutzsenat den Prozess gegen Christian K. (32), Sten E. (29), Martin H. (21), Maximilian V. (29), Marcel W. (31) und Sven W. (28), Hardy W. (29) und Tom W. (31) eröffnet. Alle sitzen hinter Gitter, zum Teil auch wegen früherer Delikte.
Auslöser war der Tod des Deutschkubaners Daniel Hillig
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im September 2018, kurz nach den rassistischen Aufläufen in Chemnitz, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Christian K. soll der Rädelsführer gewesen sein. Fast alle Mitglieder der Gruppe sollen zuvor an den teils gewalttätigen Demonstrationen von Rechten und Normalbürgern teilgenommen haben, denen Chemnitz im Spätsommer 2018 ausgesetzt war. Anlass war der Tod des Deutschkubaners Daniel Hillig gewesen, den Ende August ein oder zwei arabische Flüchtlinge erstochen haben sollen.
Der Fall beschleunigte die Radikalisierung rechter und bürgerlicher Milieus. Bei Christian K. und seinen Kumpanen offenbar in einem Ausmaß, dass Terror als Antwort auf die verhasste Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vorbereitet wurde.
Gruppe von Ausländern attackiert
Die Sicherheitsbehörden nennen ein gewichtiges Indiz für die Gefahr, die von „Revolution Chemnitz“ ausging. Am 14. September 2018 griffen Christian K., Stan E., Martin H., Marcel W. und Sven W. sowie befreundete Hooligans in Chemnitz auf der Schlossteichinsel eine Gruppe von fünf Iranern, einem Pakistaner und einem Deutschen an.
Die Rechten warfen Bierflaschen, einer der Iraner wurde am Kopf getroffen. Zuvor hatte einer der Angeklagten in der Nähe bereits einem Deutschen ins Gesicht geschlagen. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war die Attacke als „Probelauf“ für die Anschläge geplant, die am 3. Oktober 2018 in Berlin stattfinden sollten.
„Revolution Chemnitz“ wollte sich wohl auch Schusswaffen besorgen
Mitglieder von „Revolution Chemnitz“ wollten mutmaßlich um sich schießen. Christian K. und zwei Mitangeklagte sollen im September 2018 versucht haben, eine Maschinenpistole und eine weitere Waffe zu beschaffen. Der Angriff in Berlin sollte allerdings als Aktion von Linken inszeniert werden – in der Hoffnung, gemeinsam mit weiteren Rechtsextremisten wie auch empörten Polizisten einen Bürgerkrieg auszulösen.
Christian K., Marcel W. und Sven W. wurden allerdings schon Mitte September in Chemnitz festgenommen. Die weiteren Angeklagten zog die Polizei Anfang Oktober aus dem Verkehr. In den Vernehmungen gab ein Angeklagter zu, Revolution Chemnitz habe tödliche Anschläge verüben wollen. Die anderen äußerten sich vage oder gar nicht.
Prozess ist bis Ende Februar 2020 terminiert
Nach Informationen des Tagesspiegels ist zu erwarten, dass alle Angeklagten im Prozess zumindest am Anfang schweigen. Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden hat für die Hauptverhandlung Termine bis Ende Februar 2020 angesetzt.