Bundesautobahngesellschaft: Private Beteiligung weiter möglich
Die Regierung hat sich geeinigt: Eine Komplettprivatisierung der Autobahnen wird ausgeschlossen - aber eine Privatisierung von Teilstrecken nicht.
Im Streit innerhalb der Bundesregierung um die Organisation der geplanten Bundesautobahngesellschaft haben sich Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durchgesetzt. Die von Schäuble gewünschte Möglichkeit, dass die Gesellschaft zum Teil privatisiert werden kann, ist nach einem Gespräch der drei Minister vom Tisch. In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 90 im Grundgesetz heißt es nun ohne weiteren Zusatz, das die Gesellschaft "im unveräußerlichen Eigentum des Bundes“ steht. Zudem soll sie nicht die Möglichkeit haben, eigene Kredite aufzunehmen. Das hatte Schäuble ursprünglich ins Auge gefasst. Als staatsferne Gesellschaft wären die Schulden der Autobahngesellschaft nicht dem Bundeshaushalt zugerechnet worden und wären damit nicht unter die Euro-Schuldengrenze und die Schuldenbremse im Grundgesetz gefallen. Finanzieren soll sich die Gesellschaft allein aus Haushaltsmitteln und Mauteinnahmen. Geplant ist nach dem vorliegenden Entwurf, mit der Einführung einer Pkw-Maut zur reinen Nutzerfinanzierung überzugehen.
Hintertür für Privatkapital
Allerdings kann die Gesellschaft über Tochterfirmen für einzelne Projekte jederzeit privates Kapital mobilisieren. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf findet sich der Satz: „Sofern zusätzliches privates Kapital in Infrastrukturmaßnahmen fließen soll, wäre dies, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, für Projekte der Gesellschaft möglich.“ Es solle die Möglichkeit geben, dass sich Private am Ausbau und Erhalt des Autobahnnetzes beteiligen können. Damit bleibt die Option erhalten, dass über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zumindest ein Teil der Autobahnen quasi privat betrieben werden kann.
Der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler kritisiert daher: „Eine schleichende Privatisierung der Autobahnen ist noch nicht vom Tisch.“ Es sei weiter möglich, Versicherungen und Banken an den ÖPP zu beteiligen. Diese ÖPP sind praktisch private Betreiberfirmen unter Führung großer Baukonzerne, denen bestimmte Autobahnabschnitte über Jahrzehnte überlassen werden. An diese Groß-ÖPP, die für Ausbau und Erhalt verantwortlich sind, würden dann auch die Mauteinahmen fließen. Daran beteiligte Finanzinvestoren haben jedoch Renditeerwartungen, die über denen von Staatsanleihen liegen. „Die machen das nicht umsonst“, sagte Kindler. ÖPP im Str0ßenbau seien bis zu 20 Prozent teurer als die konventionelle Realisierung. „Am Ende muss jemand deren Profit bezahlen, und das werden die Steuerzahler und Autofahrer sein.“ Er forderte, die Möglichkeit von ÖPP innerhalb der Gesellschaft auszuschließen.
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