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Mit massivem Wasserwerfer-Einsatz ging die Polizei 2010 in Stuttgart gegen Demonstranten vor.
© AFP

Stuttgart 21: Polizeibeamte wegen Wasserwerfer-Einsatz 2010 vor Gericht

Die Bilder sind noch gegenwärtig: Vor vier Jahren ging die Polizei massiv gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 vor. Mehrere Menschen wurden durch Wasserwerfer schwer verletzt. Jetzt beginnt der Prozess gegen zwei Beamte.

Als "schwarzer Donnerstag" ist der 30. September 2010 bis heute in Stuttgart in Erinnerung geblieben. Massiv ging die Polizei damals bei Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 gegen die Demonstranten vor. Wasserwerfer kamen zum Einsatz, mehrere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Dreieinhalb Jahre später müssen sich nun ab Dienstag zwei Polizeibeamte wegen des Einsatzes vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die Massenproteste gegen den geplanten Tiefbahnhof waren längst bundesweit in den Schlagzeilen, als die Polizei am 30. September 2010 bei der Räumung eines Areals im Schlossgarten nahe des Hauptbahnhofs massiv gegen Stuttgart-21-Gegner vorging. Die Bilder der eingesetzten Wasserwerfer und der schwer verletzten Demonstranten gingen um die Welt. In Erinnerung blieb etwa das Foto eines aus den Augen blutenden Rentners, der von einem Wasserstrahl getroffen wurde und fast komplett erblindete. Der Mann gehört auch zu den fünf Nebenklägern in dem Prozess.

Schwere Augenverletzungen bei mehreren Menschen

Den beiden vor dem Landgericht Stuttgart angeklagten 41 und 48 Jahre alten Polizeibeamten wird vorgeworfen, als Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Führungsspitze der Polizei ließ laut Anklage zwar grundsätzlich den Einsatz der Wasserwerfer zu - allerdings sollte es bei Wasserregen bleiben. Weil aber auch heftige Wasserstöße auf die Menschenmenge niedergingen, trugen mehrere Menschen unter anderem schwere Augenverletzungen davon.

Die Angeklagten sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Beschränkung auf Wasserregen nicht weitergegeben haben. Zudem sollen sie nicht dafür gesorgt haben, dass Wasserstöße nicht in Kopfhöhe der Demonstranten abgegeben werden. Sie müssen sich deshalb wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Amt verantworten. Das Strafmaß dafür reicht laut Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. In Stuttgart wird das Verfahren mit Spannung erwartet. Spekuliert wird im Vorfeld auch darüber, ob der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) als Zeuge aussagen muss. Noch steht er einem Gerichtssprecher zufolge aber nicht auf der Liste der mehr als 30 geladenen Zeugen. Ausgeschlossen ist deshalb jedoch keineswegs, dass er im Gerichtssaal erscheinen muss. Ein schnelles Ende des Verfahrens ist jedenfalls nicht zu erwarten. Bereits jetzt sind Termine bis kurz vor Weihnachten festgelegt.

Die Massenproteste sind nicht vergessen

Der Wasserwerfer-Prozess dürfte auch die erbitterte Auseinandersetzung um Stuttgart 21 noch einmal in Erinnerung rufen, die bundesweit zu Debatten über Sinn und Unsinn eines Tiefbahnhofs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt geführt hatte.
Als bei der Landtagswahl im März 2011 schließlich ein grün-rotes Bündnis die bisherige schwarz-gelbe Regierung unter Mappus ablöste, war Stuttgart 21 auch für die neuen Koalitionspartner ein zentraler Konfliktpunkt in der Zusammenarbeit.
Während die SPD grundsätzlich hinter dem Projekt stand, waren die Grünen gegen den Tiefbahnhof. Die Koalition unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) brachte deshalb eine Volksabstimmung auf den Weg, bei der sich schließlich im November 2011 eine deutliche Mehrheit der Wähler für Stuttgart 21 aussprach. Seither ist es ruhiger um das millionenschwere Projekt geworden. Doch vergessen ist die Zeit der Massenproteste und des erbitterten Streits deshalb noch lange nicht, wie sich in den kommenden Monaten auch im Saal 18 des Landgerichts Stuttgart zeigen dürfte. (AFP)

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