zum Hauptinhalt

Bertelsmann-Stiftung: Politik aus Gütersloh

Kostenlose Beratung: Die Bertelsmann-Stiftung vermengt gemeinnützige Arbeit und private Interessen, schreibt Thomas Schuler.

Eigentlich ging es nur um die Erbschaftssteuer. Als Reinhard Mohn, der im vergangenen Oktober gestorbene Patriarch des Bertelsmann-Konzerns, im Jahr 1977 eine Stiftung gleichen Namens gründete, lag ihm vor allem an der „Sicherung der Unternehmenskontinuität“, wie er später bekannte. Mit der Übertragung des Kapitals auf die Stiftung wollte er sicherstellen, dass sein Medien- Imperium (RTL, Gruner & Jahr) nach seinem Tod „dann nicht mehr durch Erbschaftssteuern belastet“ würde. Seine Erben sollten keinesfalls zugunsten des Fiskus zum Verkauf von Anteilen gezwungen sein. Aber was als Kniff zur Steuervermeidung begann, geriet in den folgenden Jahrzehnten zu einem einzigartigen politischen Projekt. Mohn verwandelte die steuerrechtlich als gemeinnützig deklarierte Bertelsmann-Stiftung in ein strategisches Instrument, um politischen Einfluss zu gewinnen.

Es gelte, „die Grundsätze unternehmerischer Gestaltung in allen Lebensbereichen zur Anwendung“ zu bringen, lautete Mohns Leitidee. Mit diesem Ziel und ausgestattet mit einem Jahresetat von bis zu 70 Millionen Euro sowie mehr als 300 Mitarbeitern etablierte er seine Denkfabrik in Gütersloh als gefragte Beratungsinstanz auf allen politischen Ebenen. Ob in der Gesundheits- oder der Arbeitsmarktpolitik, bei Hochschul- oder Verwaltungsreformen, stets sind die Experten der Bertelsmann-Stiftung ganz vorne mit dabei. Kritiker monierten daher schon vor Jahren, die Stiftung betreibe die „Privatisierung der Politik“. Derlei Vorwürfe konnten Mohns Verwalter und Erben, allen voran Ehefrau Liz Mohn, bisher aber stets zurückweisen. Die Stiftung sei überparteilich und gemeinnützig und folge nur dem Willen des Stifters, erklärten sie, und den Regierenden aller Parteien mit Ausnahme der Linken war es recht. Gern nahmen sie die kostenlose Beratung in Form von Expertisen und Diskussionszirkeln in Anspruch und beteiligten die vermeintlich neutralen Fachleute der Stiftung an der Gesetzgebung.

Doch das wird künftig nicht mehr so einfach gehen. Denn jetzt legte der Journalist und kenntnisreiche Biograph der Mohn-Familie, Thomas Schuler, nach mehr als drei Jahren Recherche eine Studie über die „Bertelsmannrepublik Deutschland“ vor, die das Stiftungskonstrukt grundlegend infrage stellt. Darin gelingt Schuler der Nachweis, dass die Bertelsmann-Stiftung gemeinnützige Arbeit und private Interessen auf absichtlich intransparente Weise vermengt und ihr Steuerprivileg missbraucht, um eine höchst einseitige Politik zu befördern.

Akribisch zeichnet der Autor nach, wie es Mohn gelang, die Stiftung und damit seine politischen Ideen immer näher an die Entscheider heranzurücken. Einfallstor war in den 90er Jahren das Bundespräsidialamt, wo ein Stiftungsmitarbeiter sogar an der berühmten „Ruck-Rede“ von Roman Herzog mitschrieb. Den Durchbruch für die Bertelsmann-Politik brachte schließlich die Regierung Schröder. Überzeugend beschreibt Schuler, wie die Stiftung und ihre Mitarbeiter an allen Vorarbeiten für die späteren Arbeitsmarktreformen direkt beteiligt waren und sie über die Finanzierung so lenkten, dass Kritiker ins Abseits gerieten.

Genauso erfolgreich war die Stiftung in der Bildungspolitik. Das ging so weit, dass das stiftungseigene „Centrum für Hochschulentwicklung“ (CHE) am „Hochschulfreiheitsgesetz“ der schwarz- gelben Regierung in Nordrhein-Westfalen mitschrieb und so dazu beitrug, über die Einsetzung von Konzernmanagern als Hochschulräte die Universitäten an den Interessen der Wirtschaftselite auszurichten. Fragwürdig ist auch die gesundheitspolitische Agenda der Stiftung. Die Leitung des Bereichs obliegt Mohns Tochter Brigitte, die zugleich Aktionärin und Aufsichtsrätin des privaten Krankenhauskonzerns Rhön-Kliniken ist. Da erscheint es wenig gemeinnützig, dass die Stiftungsexperten sich stets für Privatisierung im Gesundheitswesen einsetzen, aber die medizinischen Folgen der Sparmaßnahmen in privatisierten Krankenhäusern nicht untersuchen.

Grundlegende Interessenkonflikte, so belegt Schuler überzeugend, sind jedoch seit je Teil der Konstruktion. So ist es immer der Vorsitzende des Konzernaufsichtsrats, derzeit der frühere Konzernchef Gunther Thielen, der zugleich die Stiftung führt. Das ergibt zwar aktienrechtlich Sinn, weil der Stiftung formal drei Viertel des Konzerns gehören. Aber welche Interessen haben für Thielen Vorrang? Die der Stiftung nach einer hohen Gewinnausschüttung zur Ausweitung ihrer Arbeit oder die des Konzerns zur Ausweitung des Geschäfts? Oder sind es die Interessen von Liz Mohn, die ohnehin alle Stimmrechte im Konzern kontrolliert und zugleich über das Kuratorium der Stiftung auch deren Budget? Bisher diente der Großteil der Gewinne stets dem Konzern und der Familie Mohn, die zuletzt Aktien im Wert von 4,5 Milliarden Euro zurückkaufen ließ, um die Macht nicht mit einem weiteren Großaktionär teilen zu müssen. Für die Stiftung bleibt dagegen immer nur ein kleiner Bruchteil des Gewinns, der allerdings steuerfrei.

So erreichte Mohn über die Stiftungskonstruktion beides: Den Erhalt des Unternehmens bei voller Kontrolle durch ihn und seine Erben einschließlich des Schutzes vor möglichen Erbschaftssteuern in Milliardenhöhe und zugleich eine Stiftung, die seine Interessen unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit in die Politik trägt. Also finanziere nicht die Mohn-Familie der Allgemeinheit eine Reformwerkstatt, resümiert Schuler. Vielmehr finanziere „die Allgemeinheit den Mohns ein Institut, mit dem diese Gesetze nach ihren Wünschen beeinflussen können“.

Dass diese Konstruktion eine „Pervertierung“ (Schuler) der Stiftungsidee darstellt, ist allerdings keine neue Erkenntnis. Ende der 90er Jahre nahm die Politik auf Initiative der Grünen-Politikerin Antje Vollmer schon einmal Anlauf für eine Reform des Stiftungsrechts, die diesen Missbrauch unterbinden sollte. Nicht zuletzt der Druck aus Gütersloh brachte das Vorhaben damals zu Fall. Schulers exzellente Fallstudie sollte nun Anlass genug sein, die Reform neu anzugehen – zumal Mohns ursprüngliches Motiv inzwischen hinfällig ist. Denn seit vergangenem Jahr ist die Vererbung von Unternehmen von der Erbschaftssteuer befreit. Dass mit Peer Steinbrück ausgerechnet ein sozialdemokratischer Finanzminister den steuerfreien Reichtum per Geburtsrecht wieder einführen würde, diese Vorstellung war wohl selbst für Mohn eine zu kühne Idee.







– Thomas Schuler:
Bertelsmannrepublik Deutschland. Eine Stiftung macht Politik. Campus Verlag, Frankfurt 2010. 306 Seiten, 24,90 Euro.

Zur Startseite