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Mitglieder des polnischen Verfassungsgerichts.
© dpa

Machtkampf um das Verfassungsgericht: Polen kann sich selber wehren

Die Drohungen mancher EU-Politiker mit Strafmaßnahmen gegen die PiS-Regierung sind verfrüht – und überzogen. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Christoph von Marschall

Es gibt noch Richter in Polen – unabhängige Verfassungsrichter. Der Präsident des Obersten Gerichts, Andrzej Rzeplinski, beugt sich dem politischen Druck der rechtspopulistischen Regierungspartei PiS nicht.

Am Montag hatte Staatspräsident Andrzej Duda das zweifelhafte Gesetz zur „Reform“ des Verfassungsgerichts unterschrieben. Er versteht sich als treuer Parteisoldat und ordnet die Regeln der Gewaltenteilung, die er im Jurastudium in Krakau gelernt haben sollte, dem unter. Angesichts der verbreiteten Zweifel hätte Duda das Gesetz von sich aus dem Gericht zur Prüfung vorlegen sollen. Aber die PiS will die Verfassungswächter offenkundig entmachten, damit sie ihr nicht in den Arm fallen, wenn sie fragwürdige Entscheidungen trifft. Sie macht Vorgaben, die eigentlich in die Selbstorganisation des Gerichts fallen sollten: wie viele Richter anwesend sein müssen (13 von 15, bisher fünf); mit welcher Mehrheit sie Entscheidungen fällen (mit Zweidrittel-, bisher einfacher Mehrheit); und in welcher Reihenfolge sie Streitfragen abarbeiten (nach dem Eingangsdatum, bisher nach Dringlichkeit).

Der Oberste Richter beugt sich nicht

Nur wenige Stunden später beantwortete Richter Rzeplinski diesen Versuch eines kleinen Staatsstreichs in einem Fernsehinterview: Die Richter treten am 12. Januar zusammen, um über Klagen gegen das neue Gesetz – die Opposition reichte ihre am Dienstag ein – zu beraten; und da derzeit nur zehn Richter zweifelsfrei im Amt seien, werden diese zehn urteilen. Das Verfassungsgericht sei der Wächter der Verfassung. Alle anderen haben sich der Verfassung und ihrer Interpretation unterzuordnen, auch der Präsident.

Europa lernt wieder einmal: Um Polens Widerstandskraft muss man sich weniger sorgen als in anderen Ländern. Es hat gegen die kommunistische Diktatur aufbegehrt, es kann sich auch gegen autoritäre Anwandlungen der PiS aus eigener Kraft wehren. Es hat freiheitsliebende Bürger, die selbst im Winter mit Massenprotesten reagieren. Es hat mutige Eliten.

Europas Drohungen sind gut gemeint, aber nicht gut gemacht

Der Hang mancher EU-Spitzenpolitiker, die EU zum Oberaufseher über solche innenpolitischen Dispute zu machen oder gar mit Strafen wie dem Entzug von Stimmrechten oder von Hilfsgeldern zu drohen, mag gut gemeint sein. Gut gemacht war er bisher noch nie. In Österreich wurde Kanzler Schüssel mit FPÖ-Haider auch ohne die EU-Hysteriker fertig. Gegen Ungarns Orbán fand die EU trotz Drohungen kein effektives Rezept. Das liegt auch daran, dass die selbst ernannten Demokratiewächter meist den selben Fehler begehen, den sie der Gegenseite vorwerfen: Sie achten nicht auf das geltende Recht.
Die EU darf nur dann strafend eingreifen, wenn ein Staat entweder die EU-Verträge bricht oder, nach Artikel 7 des Lissabon-Vertrags, wenn er die Grundrechte, die Demokratie, den Rechtsstaat schwerwiegend und anhaltend verletzt. Die innere Organisation der Justiz unterliegt nicht dem EU- Recht. Der Rechtsstaat in Polen ist, wie man sieht, ziemlich lebendig.
Gewiss sollen EU-Partner politisch reagieren, wenn sie sich Sorgen um die Demokratie machen. Am besten aber in Absprache mit den Kräften in dem Land, die Europas Werte verteidigen. Und nicht als Besserwisser von außen.

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