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Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sitzt am 15.03.2013 im Paul-Löbe-Haus in Berlin im Neonazi-Untersuchungsausschuss des Bundestages.
© dpa

166. Tag im NSU-Prozess: Otto Schily: "Ich bin kein Rassist"

Die Opferanwälte aus dem NSU-Prozess reagieren auf eine "Klarstellung" von Otto Schily mit Empörung. Dieser weist die Vorwürfe nun zurück und sagt, dass er keine Bewertung des NSU-Bombenanschlages in Köln vorgenommen hatte.

In scharfem Ton kritisieren Opferanwälte aus dem NSU-Prozess in München den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). „Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten reinzuwaschen“, heißt es in einem offenen Brief, den 30 Anwälte von Nebenklägern unterschrieben haben. Sie empören sich über eine „Klarstellung“, die Schily kürzlich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erwirkte, weil er sich über dessen Berichterstattung geärgert hatte.

Es geht um Schilys umstrittene Äußerung kurz nach dem Bombenanschlag der rechtsextremen Terrorzelle vom Juni 2004 in der Keupstraße in Köln. Schily hatte als Bundesinnenminister die Bewertung der Sicherheitsbehörden verkündet, es gebe keine Hinweise auf eine terroristische Tat. Bei der Explosion der Nagelbombe in dem vor allem von Türken bewohnten Viertel wurden mehr als 20 Menschen verletzt.

Wortwahl von Otto Schily sorgt nach wie vor für Unverständnis

In der Klarstellung betont Schily, er habe damals gesagt,  „die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu“. Die  Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen, „sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann“.

Dass Schily jetzt nochmal den Begriff „kriminelles Milieu“ erwähnt, macht die Opferanwälte wütend. Die Sicherheitsbehörden hätten auf Weisung „von oben“ unterstellt, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im so genannten kriminellen Milieu haben könnten, heißt es im offenen Brief. Den Ermittlungsbehörden hätte sich jedoch damals schon eine rechtsterroristische Tat „aufdrängen müssen“. Die Autoren des Briefes sind außerdem „entsetzt“ über einen weiteren Satz in Schilys Klarstellung.

Die Anwälte reagieren heftig

Da heißt es, „Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ,terroristischer Hintergrund’ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ,islamistischen Terrorismus’ bezogen hat“. Die Anwälte reagieren heftig. „Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch“, schreiben sie in dem Brief. Kurz darauf folgt der Vorwurf, der Ex-Bundesinnenminister „perpetuiere“, also zementiere Rassismus.

terroristischer Hintergrund wurde immer nur als islamistischer Terror verstanden

Schily hält den offenen Brief für ungerechtfertigt. „Ich bin kein Rassist und ich lasse mir nicht vorwerfen, Rassismus oder Rechtsextremismus zu fördern“, sagt er auf Anfrage des Tagesspiegels. Und die Vorstellung, er habe Ermittlungen in eine bestimmte Richtung angewiesen, sei „aberwitzig“. Aber er beklagt auch, „dass wir damals unter ,terroristischem Hintergrund’ immer nur islamistischen Terror verstanden haben“. Von rechtsextremistischem Terror „wussten wir nichts“.

Der frühere Minister wiederholt  zudem, was er im April 2012 gesagt hat: die von ihm kurz nach dem Bombenanschlag in der Keupstraße wiedergegebene „Einschätzung der Sicherheitsbehörden“, ersten Ermittlungen zufolge gebe es keinen terroristischen Hintergrund, „hat sich als schwerwiegender Irrtum erwiesen“. Er selbst habe damals „überhaupt keine Bewertung des Sachverhalts vorgenommen“. Und dafür will sich  Schily nicht auch noch beschimpfen lassen - „hätte ich denn die Information, die ich seinerzeit von den Sicherheitsbehörden bekommen hatte, den Journalisten vorenthalten sollen?“

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