zum Hauptinhalt
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD).
© imago/Hubert Jelinek
Exklusiv

Nach Europarats-Rüge für den Bundestag: Oppermann fordert Lobbyregister

Der Bundestag wird sich nach der Sommerpause mit neuen Regeln für Interessenvertreter befassen. Das kündigt der Parlamentsvizepräsident Thomas Oppermann an.

Der Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) spricht sich für ein verpflichtendes Lobbyregister aus. „Wir müssen den Lobbyismus entdämonisieren“, sagte Oppermann dem Tagesspiegel. In einer Demokratie sei es legitim, seine Interessen vorzubringen. Allerdings müsse dies offen getan werden und nicht im Verborgenen.

Im September soll sich die Rechtsstellungskommission des Bundestages, die Oppermann leitet, mit dem Vorschlag befassen. „Nach der Sommerpause werde ich das Thema auf die Tagesordnung setzen.“ Zuvor hatte die vom Europarat gegründete Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) dem Bundestag attestiert, wichtige Empfehlungen zur Prävention von Korruption seit Jahren nicht umgesetzt zu haben. Zu den Forderungen zählen auch klarere Regeln für Lobbyisten.

„Die Interessengruppen sollten ihre Tätigkeitsfelder und die Höhe sowie die Herkunft ihrer Finanzmittel offenlegen“, forderte Oppermann. Damit unterstützt er einen entsprechenden Vorschlag, den die Organisation Transparency International im April 2018 gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie unterbreitet hatte. Der Initiative haben sich mittlerweile weitere Organisationen angeschlossen.

Außerdem stellte sich Oppermann hinter deren Forderung nach einem Lobbybeauftragten, der die Einhaltung der Grundsätze für Interessenvertreter überwachen soll. Die Rechtsstellungskommission hatte bereits über diese Vorschläge beraten, war aber zu keinem Ergebnis gekommen – offenbar wegen unterschiedlicher Auffassungen.

Oppermann: Abgeordnete sollten alle Firmenbeteiligungen angeben

Uneins war sich die Kommission bisher auch in der Frage, wie mit der GRECO-Empfehlung umzugehen sei, dass Abgeordnete Firmenbeteiligungen beim Bundestag auch dann angeben sollten, wenn sie unter dem bisher geltenden Grenzwert von 25 Prozent liegen. Oppermann sprach sich nun dafür aus, dass Bundestagsabgeordnete künftig alle Firmen- und Kapitalbeteiligungen offenlegen sollten.

Lobbyismus ist nicht das Problem. Mangelnde Transparenz ist das Problem und das Politiker nach der politischen Karriere mit Beraterverträgen bei den Lobbyisten eingestellt werden oder hohe Aufsichtsratspositionen beziehen. Ein bis zwei Jahre Verzicht sind da nicht genug.

schreibt NutzerIn matze0106

„Wir nehmen den GRECO-Bericht ernst“, betonte er. Die Rechtsstellungskommission habe über die Empfehlungen beraten und den Vorschlag gemacht, dass Abgeordnete nicht nur die Art ihrer Nebentätigkeit, sondern auch die Branche offenlegen sollten, wenn sie sich auf eine Verschwiegenheitspflicht berufen können. Darüber müsse nun der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages entscheiden. Bisher müssen beispielsweise Anwälte nicht die Branche angeben, in denen ihre Mandanten tätig sind.

Die Staatengruppe gegen Korruption hatte Deutschland und insbesondere dem Bundestag bescheinigt, die Umsetzung der Empfehlungen zur Prävention von Abgeordnetenbestechung sei „allgemein unbefriedigend“. Neben klareren Regeln für Lobbyisten fordern die Korruptionsexperten, dass Abgeordnete private Interessenkonflikte umgehend offenlegen sollten. Außerdem wird in dem Bericht bemängelt, dass im Bundestag eine effektive Kontrolle und Durchsetzung der bestehenden Anzeigepflichten und Verhaltensregeln für Abgeordnete nicht stattfinden könne.

Zur Startseite