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Keine frohe Botschaft für die AfD: Bundestag will deren Finanzierungsmethoden stoppen.
© dpa

Erhöhung der Parteienfinanzierung im Bundestag: Ohne Linke und Grüne

Union und SPD ändern das Parteiengesetz. Der Betrag je Wählerstimme soll deutlich steigen. Die Opposition will das an Bedingungen knüpfen. Einig ist man sich aber, den Goldhandel der AfD zu stoppen.

Schwarz-Rot hätte die Opposition gern mit im Boot – aber Linke und Grüne machen nicht mit. Die Erhöhung der Parteienfinanzierung, oft auch Wahlkampfkostenerstattung genannt, müssen die Koalitionsfraktionen wohl alleine durch den Bundestag bringen. Ein Plus von fast 20 Prozent halten Union und SPD für durchaus gerechtfertigt. Weil die letzte Erhöhung vor 13 Jahren vorgenommen wurde, im Jahr 2002, „sodass schon aus diesem Grund eine Anpassung vonnöten ist“, wie der CDU-Rechtspolitiker Helmut Brandt zur Begründung sagt.

Mit der Neuregelung, die in einem Schnellverfahren noch im Dezember umgesetzt werden soll, steigt der Betrag für jede abgegebene Stimme bei einer Wahl von 70 auf 83 Cent. Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es sogar noch etwas mehr – hier soll es künftig ganz rund ein Euro sein, statt bisher 85 Cent, ein  Zubrot für die größeren Parteien. Für jeden Euro, den eine Partei aus Beiträgen von Mitgliedern und Mandatsträgern und aus Spenden einnimmt, soll der Steuerzahler künftig 45 statt 38 Cent dazugeben. Damit werde die staatliche Teilfinanzierung an die „parteienspezifische Preisentwicklung“ angepasst, heißt es in der Begründung. Übermäßig sind die geplanten Steigerungen nicht, nimmt man die Inflationsraten seit 2002 als Maßstab. Weshalb die Fraktionen von Union und SPD auch ein gutes Gewissen haben.

"Keine Spenden von Unternehmen"

Das zusätzliche Geld dürfte zwar auch den Schatzmeistern von Linken und Grünen willkommen sein, doch haben die Oppositionsfraktionen ihre Zustimmung zur Erhöhung der Staatsfinanzierung an eine Bedingung geknüpft: Es müsse zu mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung kommen, und Unternehmensspenden sollten verboten werden. Die Linken-Abgeordnete Halina Wawzyniak argumentiert, dass Parteien auch ohne Spenden juristischer Personen auskommen müssten. Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte dem Tagesspiegel, ihrer Fraktion fehlten „wichtige Punkte“, unter anderem „Regeln zum Sponsoring, zur Absenkung der Veröffentlichungsgrenzen und zur Beschränkung von Spenden auf natürliche Personen“. Gerade das Sponsoring für Parteien, beliebt vor allem zur Finanzierung von Parteitagen und Veranstaltungen, ist in den letzten Jahren als zusätzliche Einnahmequellen wichtiger geworden. Haßelmann hätte auch gern eine Sanktionierung von Barspenden.  Auf solche Forderungen aber wollten sich die Regierungsfraktion nicht einlassen. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher wirft Grünen und Linken vor, sie wollten sich nur einen schlanken Fuß machen, weil sie die zu erwartende öffentliche Kritik scheuten.

Einig gegen die AfD-Praktiken

Der Lagerzwist um die Erhöhung der Zuschüsse verdeckt allerdings, dass sich alle Fraktionen beim Großteil der geplanten Änderungen im Parteiengesetz einig sind. Wawzyniak empfiehlt ihrer Fraktion beim jetzigen Stand daher auch, sich nur zu enthalten (während Haßelmann einen eigenen Antrag ihrer Fraktion ankündigte). Vor allem in einem Punkt herrscht Einigkeit quer durch die Bundestagsparteien, und der richtet sich ausdrücklich gegen eine Praxis der Alternative für Deutschland. Die hat im geltenden Gesetz ein Schlupfloch ausgemacht hat, wie sie die staatlichen Zuschüsse nach oben treiben kann. Die AfD ist deswegen in den Goldhandel eingestiegen, eine naheliegendes Geschäftsfeld für eine Partei, die auch von der Angst lebt, der Euro mache die Deutschen arm. Nach dem Parteiengesetz bekommt eine Partei nur dann  Wahlkampfkostenerstattung, wenn sie in gleichem Umfang andere Einnahmen nachweist. Hat sie also wenig Spenden und Mitgliedsbeiträge oder andere Einkünfte, dann wird unter Umständen weniger gezahlt, als nach Wählerstimmen eigentlich machbar gewesen wäre. Und so bietet die AfD in ihrem Goldshop online Münzen und Barren an, zum Sonderpreis, ohne Gewinnabsicht. Denn es reicht, nur Umsätze zu machen. Haßelmann nennt das „dubiose Geldgeschäfte“. Die AfD habe mit dem Goldhandel einen „Missbrauch“ der Parteienfinanzierung betrieben, lautet die Einschätzung von Brandt. Dem schieben die Bundestagsparteien nun einen Riegel vor. Künftig sollen wieder die Ausgaben von den Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten abgezogen werden.

Damit fällt das Geschäftsmodell der AfD, vermutlich schon von Januar an, in sich zusammen. Einnahmen ohne Gewinnabsicht zu generieren, um an mehr Steuerzahlergeld zu kommen – das soll künftig ausgeschlossen sein. Nur noch positive Salden  werden dann angerechnet. Die AfD müsste das eingekaufte Gold also zu einem höheren Preis an ihre Anhänger verkaufen. AfD-Vize Beatrix von Storch hält die geplante Gesetzesänderung daher für einen „Anschlag auf die Existenz“ ihrer Partei. Nach eigenen Angaben machte die AfD im Jahr etwa zwei Millionen Euro Umsatz mit dem Gold.

Strafzahlungen in den Bundesetat

Auf Wunsch von Bundestagspräsident Nobert Lammert (CDU) kommt eine Neuerung ins Gesetz, die gemeinnützige Organisationen eher nicht freuen dürfte. Die Strafzahlungen von Parteien, vor allem nach Fehlern in den Rechenschaftsberichten, etwa durch fehlerhafte Spendenabwicklung, wurden bisher vom Bundestagspräsidium an mildtätige und kirchliche Einrichtungen oder für wissenschaftliche Zwecke weitergereicht. Die Anfragen dazu häuften sich, Regeln gab es keine, dafür die Einflussversuche von Abgeordneten. Nun soll das Geld nicht mehr nach draußen fließen, sondern in den Bundeshaushalt. Da sind sich alle vier Fraktionen einig.

Die Neufassung des Parteiengesetzes richtet sich auch gegen wenig aktive Kleinstparteien. Bisher schon wurde denen der Parteienstatus entzogen, wenn sie sechs Jahre lang an keiner Bundes- oder Landtagswahl teilgenommen hatte. Künftig soll der Parteienstatus auch dann verloren gehen, wenn sechs Jahre lang kein Rechenschaftsbericht eingereicht wurde.

Albert Funk

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