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Die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind bereits tot. Beate Zschäpe muss sich nun vor Gericht verantworten.
© dpa

Oberlandesgericht München: NSU-Prozess: Verhandlung bis Januar 2014 geplant

München steht der größte Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik zu rechtsextremem Terrorismus bevor. Für die angesetzten 85 Sitzungstage sind strenge Sicherheitskontrollen angekündigt.

Das Oberlandesgericht München hat für den NSU-Prozess 85 Sitzungstage festgelegt. Dies geht aus der Sicherheitsverfügung hervor, die der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, am Dienstag bekanntgegeben hat. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte beginnt am 17. April, der letzte bislang vorgesehene Verhandlungstag soll der 16. Januar 2014 sein. Götzl schreibt allerdings schon in der Verfügung, der Prozess werde „voraussichtlich bis mindestens“ 16. Januar fortgesetzt. In Justizkreisen wird eine Dauer von mehr als einem Jahr erwartet.

Bei der Hauptverhandlung wird es, wie bei Terrorverfahren üblich, strenge Sicherheitskontrollen geben. Mit Metalldetektoren werden Angeklagte, Verteidiger, Nebenkläger und ihre Anwälte, Dolmetscher, Sachverständige, Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Zeugen, Journalisten und weitere Zuhörer auf Waffen und Gegenstände durchsucht, die laut Verfügung „geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden“. Die Medien müssen zudem die Gesichter der Angeklagten André E., Holger G. und Carsten S. in Filmen und Fotos unkenntlich machen. Zschäpe und der ebenfalls angeklagte Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben dürfen hingegen ohne Einschränkung abgelichtet werden.

München steht der größte Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik zu rechtsextremem Terrorismus bevor. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe unter anderem eine Mittäterschaft an den zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen vor, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen haben. Die Mitangeklagten sollen dem NSU geholfen haben.

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