Berlin und der NSU: Nicht immer im rechten Bild
Das Landeskriminalamt Berlin führte jahrelang einen V-Mann, der Kontakt zum Terrortrio NSU hatte. Wichtige Informationen hatte er auch. Doch irgendetwas ist schief gelaufen. Aber was?
Die Liste der Ermittlungsfehler rund um das rechtsextreme Terrortrio „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist um einen Fall reicher. Diesmal steht das Berliner Landeskriminalamt (LKA) im Mittelpunkt. Denn das LKA hat über mehr als zehn Jahre einen Mann als „Vertrauensperson“ geführt, der zum Umfeld der NSU gehört hat.
Welche Rolle spielte der V-Mann?
Die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Eva Högl, bestätigt, dass es sich bei dem V-Mann um den gebürtigen Chemnitzer Thomas S. (44) handelt. „Er ist ein Unterstützer der ersten Stunde des Terrortrios und soll dem NSU-Trio um Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe beim Untertauchen geholfen haben“, sagte Högl. Gleichzeitig habe Thomas S. aber wohl seit 1998 keinen „intensiven“ Kontakt mehr zu den Terroristen gehabt. Er soll demnach dem Trio 1997, vor dem Gang in den Untergrund, Sprengstoff geliefert haben. Auch war er einst mit Beate Zschäpe liiert. Er gehört zu den 13 Beschuldigten, gegen die der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit dem NSU-Terror ermittelt.
Das LKA Berlin warb Thomas S. Ende 2000 an, als V-Mann erhielt er ein Honorar. Der Rechtsextremist wusste viel über die braune Musikszene und stand in Verdacht, der Berliner Band „Landser“ beim Vertrieb der CD „Ran an den Feind“ geholfen zu haben. Parallel nutzte die Bundesanwaltschaft die Bereitschaft von Thomas S. zur Kooperation. Im Verfahren gegen die Mitglieder von „Landser“ machte S. Angaben zum Vertrieb von CDs, dafür bekam er Vertraulichkeit zugesichert.
Die Spur des rechten Terrortrios:
Von 2001 bis 2005 berichtete S. dem LKA fünf Mal über Vorgänge, die aus heutiger Sicht dem Komplex NSU zuzuordnen sind. Der brisanteste Hinweis stammt von 2002. Seinem V-Mann-Führer sagte Thomas S., die Szenegröße Jan W. habe Kontakt zu drei Personen aus Thüringen, die per Haftbefehl „wegen Waffen und Sprengstoff“ gesucht werden. Namen und Aufenthaltsort des Trios kannte S. angeblich nicht. Das war, wie man heute weiß, falsch, da S. den untergetauchten Neonazis bei der Quartiersuche geholfen haben soll. Dennoch hatte die Information viel Wert. Die Polizei suchte die „drei Personen“ Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens. Anfang 1998 hatten Beamte bei einer Razzia in einer vom Trio genutzten Garage Sprengstoff entdeckt. Die Vorwürfe gegen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren 2002 noch nicht verjährt, das war erst ein Jahr später der Fall. Gegen Böhnhardt war bis 2007 noch die Verbüßung einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren wegen Bombenattrappen offen.
Video: Die nächsten Fehler bei den NSU-Ermittlungen
Der Hinweis von S. war wichtig, weil der Neonazi Jan W. genannt wurde. Im September 1998 hatte Brandenburgs Verfassungsschutz den Kollegen des Bundesamtes und denen in Thüringen und Sachsen mitgeteilt, W. habe Kontakt zum Trio – und solle Waffen besorgen. Wäre 2002 dieser Tipp neben die Information von Thomas S. gelegt worden, hätten die Sicherheitsbehörden womöglich bei der Fahndung nach dem Trio weiterkommen können. Doch in den Akten des Berliner LKA findet sich nichts, was auf eine Weitergabe der Information schließen lässt. Es ist auch offen, ob die Berliner von dem Brandenburger Vermerk wussten. Bei den weiteren vier Hinweisen von S. ging es noch mal um Jan W.. Konkrete Hinweise auf Versteck und Taten des Trios gab es offenbar nicht. Im Jahr 2011 wurde S. vom Berliner LKA „abgeschaltet“, da die Informationen seit 2009 nur spärlich flossen.
Wie erfuhr der Ausschuss von dem V-Mann?
Der Ermittlungsbeauftragte des NSU-Untersuchungsausschusses, der ehemalige Richter Bernd von Heintschel-Heinegg, erhielt den Vorgang Thomas S. am 24. Juli von der Bundesanwaltschaft. Offenbar wegen der parlamentarischen Sommerpause kam der Beauftragte erst jetzt dazu, den Ausschuss zu informieren. Das Berliner LKA hatte im März nach einer Anfrage des BKA zu mehreren Personen im Fall NSU umfangreich Akten gesichtet, zehn Jahre zurück. Bei einer Person handelte es sich um Thomas S., und in den Akten fand sich der brisante Vorgang zur Vertrauensperson. Noch im März berichtete die Polizei mündlich der Bundesanwaltschaft davon. Dass der Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht informiert wurde, ist mit einer Art Güterabwägung zu erklären. Für die Berliner Polizei wie auch die Bundesanwaltschaft hatten die Ermittlungen im Fall NSU Priorität. Eine sofortige Weitergabe der Unterlagen zu Thomas S. an den Ausschuss hätte ein Risiko bedeutet. Wären schon im Frühjahr Details in die Öffentlichkeit geraten, so wie jetzt, hätten Ermittlungen gefährdet sein können. So ist der Vorgang ein Beispiel für die Interessenkollision, die sich ergibt, wenn ein Untersuchungsausschuss in einer Sache forscht, die strafrechtlich nicht abgeschlossen ist.
Wie sieht das der Ausschuss?
Für die Abgeordneten gilt der Anspruch, alles zu bekommen, was angefordert wird – auch ohne Verzögerung wegen parallel laufender Ermittlungen. SPD-Obfrau Högl fordert von Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) mehr Tempo bei der Aufklärung des Falls: „Er muss jetzt den Turbo einschalten.“ Bernd Krömer (CDU), Staatssekretär der Innenverwaltung, wies im RBB Vorwürfe zurück, der Ausschuss habe zu lange auf Unterlagen über verdeckte polizeiliche Ermittlungen warten müssen, die am Donnerstag übergeben wurden. Der spezielle Auftrag des Ausschusses dazu sei erst im Juli eingegangen. Es müssten Akten über zehn Jahre ausgewertet werden, was viel Zeit in Anspruch nehme. Auch habe es keine Frist in der Anforderung gegeben.
Gegen diese Argumentation verwahrt sich Högl. Was Krömer sage, sei „ein dickes Ding“. Sie verwies darauf, dass direkt nach Einsetzung des Ausschusses Beweisbeschlüsse an alle Länder gegangen seien. Auch ohne die Anfrage vom Juli hätte Berlin nach Ansicht Högls den Vorgang Thomas S. schon im März liefern müssen. Der Ausschuss wurde Ende Januar 2012 eingesetzt. Im März erhielt Berlin die Aufforderung, mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehende Dokumente zu übermitteln. Das Schreiben richtet sich an die Senatsinnenverwaltung. Darin ist auch von Thomas S. die Rede. Im Juli erreichte die Innenverwaltung dann das spezielle Schreiben, in dem sie auch aufgefordert wird, „sämtliche Einsätze operativer nachrichtendienstlicher Mittel oder verdeckter polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen“ zu übermitteln.
Wie reagiert der Innensenator?
Frank Henkel (CDU) sagte am Freitag, er wolle mit „höchster Priorität“ aufklären. „Mir ist bewusst, dass solche Vorgänge kein günstiges Licht auf unsere Sicherheitsbehörden werfen.“ Das Vertrauen in den Rechtsstaat dürfe nicht verspielt werden. Henkel hatte die Ausschuss-Mitglieder am Donnerstag in einem kurzen Fax über die Grundzüge des Vorgangs informiert. Das Dokument ist als geheim eingestuft und liegt den Mitgliedern nur zur Einsicht vor. Daraus gehe aber hervor, dass es sich um Thomas S. handle, verbunden mit der Zusage, Dokumente zu liefern, ist aus Ausschusskreisen zu hören. Am Freitag traf sich Henkel mit den Innenexperten der Parteien im Abgeordnetenhaus. „Man kann Henkel aber nach derzeitigem Stand keinen Vorwurf machen, Akten zurückgehalten zu haben“, sagte Thomas Kleineidam, SPD–Innenexperte. Ermittlungen gegen das Umfeld rechtsextremer Terroristen und ein Ausschuss, der Neues möglichst schnell öffentlich machen will, harmonierten naturgemäß nicht immer.
Die Grünen kritisierten hingegen: „Noch am Donnerstag hatte Henkel im Abgeordnetenhaus gesagt, er sei davon überrascht, dass es offenbar einen Bezug des NSU nach Berlin gebe. Nun stellt sich heraus, der Senator wusste schon länger davon.“ Ähnlich sehen das die Piraten. Aus der CDU wurde das nicht kommentiert. mit hah