Geplante Impfpflicht gegen Masern: Neue Regelung soll auch für Flüchtlingsheime und Tagesmütter gelten
Gesundheitsminister Spahn will den Gesetzentwurf am Mittwoch laut "Bild" ins Kabinett einbringen. Gelten soll die Impfpflicht ab März 2020.
Die geplante Impfpflicht gegen Masern soll einem Medienbericht zufolge auch Tagesmütter und Flüchtlingsheime umfassen. Das geht nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus dem Entwurf des „Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ hervor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Entwurf demnach am Mittwoch ins Kabinett einbringen.
Er wolle möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen, sagte Spahn der Zeitung. „Wer sich oder seine Kinder nicht impfen lässt, gefährdet eben nicht nur sich selbst, sondern in einer offenen Gesellschaft auch andere.“
Die Anfang Mai bekannt gewordenen Gesetzespläne Spahns sehen vor, dass eine Impfpflicht gegen Masern ab März 2020 für Kinder und das Personal in Kitas und Schulen kommen soll, außerdem für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Vorgesehen sind auch Geldbußen von bis zu 2500 Euro.
Dem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge muss der Nachweis für die Impfung der Kinder in den entsprechenden Einrichtungen bis zum Juli 2021 erbracht werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter in Schulen, Kitas und Flüchtlingsheimen. Ein neu ankommender Asylbewerber müsse den Nachweis bis vier Wochen nach seiner Ankunft erbringen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll demnach die Umsetzung der Regeln mit Aufklärungsmaßnahmen unterstützen und dafür zwei Millionen Euro jährlich bekommen.
Der Entwurf sieht dem Bericht zufolge außerdem vor, den Impfschutz bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu erhöhen. „Daher soll der Öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren“, sagte Spahn der Zeitung. (dpa)