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Der Mutterschutz gilt in Deutschland in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach.
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Kabinett beschließt Reform: Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen

Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen.

Der gesetzliche Mutterschutz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dies sieht der Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zum verbesserten Mutterschutz vor, den das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch billigte.

Jedoch sollen die Betroffenen selbst entscheiden können, ob sie Schutz beanspruchen oder nicht. Damit können die Schülerinnen und Studentinnen auch selbst entscheiden, ob sie an Prüfungen teilnehmen oder etwa Hausarbeiten erstellen. Entscheiden sie sich während des Mutterschutzes dagegen, darf das für sie nicht zum Nachteil sein.

Der gesetzliche Mutterschutz soll Mutter und Kind vor Gefahren und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie dem Verlust des Jobs schützen. Er gilt in Deutschland in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach. Der jetzige Entwurf sieht bei letzterem einen zwölfwöchigen Schutz für Mütter von behinderten Kindern vor.

Die Reform des Mutterschutzes ist nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) überfällig, aber nicht ausreichend. Dem eigenen Anspruch, einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, werde die Bundesregierung nicht gerecht, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. "Mutterschutz muss ohne Wenn und Aber für alle schwangeren und stillenden Frauen gelten." Hannack bemängelte jedoch, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus." Hannack bemängelte jedoch, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus." (AFP/dpa)

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