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Eine FFP2-Maske hängt am Rückspiegel eines Autos. In Zukunft gehört sie in den Erste-Hilfe-Kasten.
© Daniel Karmann/dpa

Zwei Mund-Nase-Bedeckungen für den Verbandkasten: Mitnahme von Masken im Auto wird Pflicht

Wer den Verbandkasten nicht um zwei Masken ergänzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bisher sind fünf Euro fällig.

Die Mitnahme von Masken im Auto wird einem Zeitungsbericht zufolge künftig zur Pflicht. Wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums berichtete, sollen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie zwei Mund-Nase-Bedeckungen dabei haben müssen. Demnach sollen die Masken dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden.

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Es sei beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen, sagte die Ministeriumssprecherin der Zeitung. Greifen soll die Regelung demnach voraussichtlich im kommenden Jahr. Der genaue Zeitpunkt steht aber noch nicht fest.

Wer den Verbandkasten dann nicht um zwei Masken ergänzt, muss den Angaben zufolge mit einem Bußgeld rechnen. Bisher sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung unvollständig ist. (AFP)

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