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Europawahl: Ministerium war gegen Drei-Prozent-Sperrklausel

Das Bundesverfassungsgericht könnte die neue Hürde für kleine Parteien noch vor dem Wahltag im Mai 2014 kippen. Die Grenze ist hoch umstritten - auch im Innenministerium, das die Bundestagsfraktionen beraten hatte.

Die vom Bundestag im Juni beschlossene Dreiprozenthürde für den Einzug einer Partei ins EU-Parlament könnte noch vor den Europawahlen am 25. Mai 2014 kippen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Montag, es werde für den 18. Dezember eine mündliche Verhandlung erwogen, ein Urteil könnte es dann einige Wochen später geben. Geklagt haben verschiedene kleinere Parteien, darunter die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piraten und auch die NPD.

Die ursprünglich vorgesehene Fünfprozenthürde hatte das Verfassungsgericht 2011 gekippt, weil das EU-Parlament kein Gremium wie der Bundestag sei, das handlungsfähig bleiben und eine Regierung tragen müsse. Doch auch die niedrigere Schwelle ist hoch umstritten: Ein internes Gutachten der Europaexperten im Bundesinnenministerium sieht keine Chance für eine „Sperrklausel jedweder Art“. Die Hausjuristen von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatten das Karlsruher Urteil im Hinblick auf eine mögliche 2,5-Prozent-Grenze hin untersucht. Diese wäre nach dem Gutachten „verfassungsrechtlich ebenso wenig zu rechtfertigen wie eine andere Ausgestaltung der Sperrklausel“.

Das Ministerium legt Wert darauf, wenigstens die Berichterstatter der Fraktionen im Bundestags-Innenausschuss mit der amtlichen Bewertung versorgt zu haben. Doch ob sie dort wirklich ankam oder wahrgenommen wurde, ist fraglich. Der zuständige Abgeordnete Reinhard Grindel (CDU) teilte mit, zu vertraulichen Papieren nehme er „naturgemäß nicht Stellung“. Und Stefan Ruppert von der FDP betonte, der ministerielle Vermerk habe ihm nicht vorgelegen. Auch mit der Herausgabe des Dokuments nach einem entsprechenden Antrag des Tagesspiegels Ende Mai hatte es das Ministerium nicht eilig. Zunächst wurde gewartet, bis der Bundestag die neue Hürde verabschiedet hatte – und auch danach zogen noch Wochen ins Land.

Offenbar sollte es um den neuen Schwellenwert keine ausufernde Debatte geben. Ohnehin hatte der Karlsruher Richterspruch zur angeblichen Minderwertigkeit des EU-Parlaments viel Kritik der deutschen Europapolitiker auf sich gezogen. Das Absenken der Hürde war demnach geradezu als Kampfansage gegen das Gericht gedacht, das Skepsis ausdrücklich auch gegenüber „äquivalenten Regelungen“ bekundet hatte.

Die Politiker stützen sich dabei auf Entwicklungen in der EU. So hatte das EU-Parlament vor einem Jahr selbst dazu aufgerufen, in den Mitgliedstaaten Schwellen für die Sitzzuteilung festzulegen. Und das Parlament wurde gegenüber der EU-Kommission weiter gestärkt. Teilweise hatten die Verfassungsrichter diese Entwicklungen aber bereits in den Blick genommen, als sie 2011 ihr Urteil fällten. Die Klagen gegen das erneute Aufstellen einer Hürde gelten deshalb als aussichtsreich. Die Rechte kleinerer Parteien und ihrer Wähler würden „massiv verletzt“, urteilt der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim, der die ÖDP in Karlsruhe vertritt. Denn die Stimmen fielen nicht einfach unter den Tisch, sondern kämen auch noch ganz anderen, konkurrierenden Parteien zugute.

Im Bundestag hatten sich nur die Linken der neuen Sperrklausel verweigert. Offiziell riet in den Gesprächen mit den Fraktionen auch das Innenministerium zur Gesetzesnovelle, das gegenteilige Fachgutachten schien keine größere Rolle gespielt zu haben – oder es war tatsächlich kaum bekannt. Jedenfalls betonen Friedrichs Leute, man habe die Abgeordneten samt der „üblichen Formulierungshilfe“ in einer „an der verfassungsrechtlichen Lage orientierten Art und Weise“ beraten.

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