Chinareise der Kanzlerin: Merkel darf Bürgerrechtsanwalt nicht treffen
Auf ihrer Chinareise wollte Kanzlerin Angela Merkel auch über Menschenrechte sprechen. Sie plante, einen Bürgerrechtsanwalt zu empfangen. Aber die Staatssicherheit untersagte das Treffen.
Chinas Staatssicherheit hat ein Treffen der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem prominentesten chinesischen Bürgerrechtsanwalt Mo Shaoping in Peking verhindert. „Ich durfte
nicht gehen“, so Shaoping. Beamte der Staatssicherheit seien in seiner Kanzlei erschienen und hätten ihm erklärt, er dürfe einer Einladung zur Kanzlerin in die deutsche Botschaft nicht nachkommen. „Ich habe ihnen gesagt, dafür hätten sie keine rechtliche Handhabe“, schilderte der Anwalt. Die Beamten hätten das bestätigt und gesagt: „Es dient nur der Stabilität. Wir wollen keine abweichenden Stimmen.“
Der deutsche Botschafter Michael Schaefer hatte Mo Shaoping zu einem Abendempfang mit der Kanzlerin eingeladen, die am Donnerstag politische Gespräche in Peking geführt hatte. Deutsche Regierungskreise bestätigten, dass der Anwalt eingeladen war, um Merkel zu treffen. Er sei nicht gekommen, habe sich aber auch nicht entschuldigt. Mo Shaoping und seine Kanzlei haben schon viele chinesische Bürgerrechtler vertreten, darunter den inhaftierten Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo.
Im vergangenen Jahr sei er auch daran gehindert worden, den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, zu treffen, schilderte Mo Shaoping. (dpa)