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Vollverschleierte Frauen in Frankreich (Archivbild)
© epa-dpa

Kopftuchverbot in Frankreich: Menschenrechtler kritisieren Straßburg

Geldstrafen und Staatsbürgerkurse - der Europäische Gerichtshof hält Frankreichs Vorgehen gegen den Ganzkörperschleier für in Ordnung. Menschenrechtler sehen das anders.

Human Rights Watch kritisiert die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zum Verschleierungsverbot von Frauen in Frankreich. Das Burka-Verbot verhindere, dass Frauen ihren Glauben unabhängig leben können, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Donnerstag in Paris. Es sei enttäuschend, dass der Menschenrechtsgerichtshof das französische Gesetz für rechtens erklärt habe, so eine Sprecherin von Human Rights Watch.

Die Straßburger Richter hatten am Dienstag entschieden, das Verbot der Vollverschleierung verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es sei legitim, wenn der Staat auf diese Weise die Voraussetzung für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz droht Frauen in Frankreich ein Bußgeld von 150 Euro. Zudem können Frauen, die auf öffentlichen Plätzen den islamischen Ganzkörperschleier tragen, zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verurteilt werden. Das Gesetz wurde 2011 unter der Regierung Sarkozy erlassen; das französische Verbot war das erste in Europa. KNA/Tsp

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