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Gang nach Karlsruhe: Länder wollen NPD-Verbotsverfahren

Nur Hessen enthält sich im Bundesrat der Stimme.

Der Bundesrat hat am Freitag in beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Damit wurden gleichlautende Beschlüsse umgesetzt, die in der vergangenen Woche die Innenministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz gefasst hatten. Allerdings stimmten im Bundesrat nicht alle Länder zu, Hessen enthielt sich der Stimme. Zuvor hatten sich bei der Sitzung des Bundesrats mehrere Regierungschefs für ein Verbotsverfahren ausgesprochen.

„Die NPD will die Vielfalt in unserem Einwanderungsland zerstören“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Mit Blick auf die staatlichen Zuschüsse für die Partei nannte er es, „unerträglich, dass die NPD für ihre menschenverachtende Hetze auch noch Geld von uns allen bekommt“. Er appellierte an Bundestag und Bundesregierung, ebenfalls einen Verbotsantrag zu stellen.

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) hielt der NPD vor, sie habe „den geistigen Nährboden“ für die Terrorgruppe NSU gelegt. Lieberknecht bezeichnete den Rechtsextremismus als „Schande für unser Land“. Rechtsextreme Mörder hätten ihre „gedankliche Heimat im widerlichen Gedankengut der NPD“, sagte Schleswig-Holsteins Regierungschef Torsten Albig. Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), maß dem Antrag „eine hohe symbolische Bedeutung“ zu, auch wenn ein Verbot „das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen kann“.

Für Hessen begründete Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die Skepsis gegenüber einem weiteren Verbotsverfahren in Karlsruhe. „Die größte Gefahr besteht in einem erneuten Scheitern in Karlsruhe“, sagte Hahn. Im Jahr 2003 hatte der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, weil die Rolle von V-Leuten in Vorständen der NPD unklar blieb. Der Justizminister warnte auch, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den die NPD-Anwälte nach einem Verbot vermutlich anrufen würden, nehme eine „strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung“ vor. Die NPD selbst giftete in einer ersten Reaktion, der Bundesrat habe ein „zweites Scheitern in Karlsruhe“ beschlossen.

Den von der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Antrag, der Partei Verfassungstreue zu bescheinigen, bezeichnete der Bundesrat in einer Stellungnahme als unzulässig.

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