zum Hauptinhalt

Politik: Länder lassen Fahndung per Facebook prüfen Minister wollen auch Stalking-Gesetz verschärfen und Missbrauchsopfer in Schulen besser schützen

Berlin - Gesuchte Kriminelle per Facebook zu jagen – das fordert neben vielen Strafverfolgern auch Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Bei ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin haben sich die Länderjustizminister aber noch nicht darauf einigen können.

Berlin - Gesuchte Kriminelle per Facebook zu jagen – das fordert neben vielen Strafverfolgern auch Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Bei ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin haben sich die Länderjustizminister aber noch nicht darauf einigen können. Zuvor soll eine Arbeitsgruppe prüfen, wie sich das Projekt technisch und rechtlich gestalten lässt. „Die jüngere Generation ist über klassische Medien nicht mehr ansprechbar“, ist Hahn überzeugt. Bayerns Ministerin Beate Merk (CSU) forderte, die digitale Revolution dürfe „an der Justiz nicht vorbeigehen“. Wenn eine Fahndung notwendig und dringlich sei, müsse die Polizei auch via Facebook nach Verdächtigen suchen dürfen.

Mit Blick auf Persönlichkeitsrechte und die Gefahr falscher Verdächtigungen sind Öffentlichkeitsfahndungen bisher eine streng hoheitliche Angelegenheit. Zwar sucht die Polizei schon seit längerem im Netz nach Tätern, aber nur auf speziell dafür eingerichteten eigenen Websites. „Private Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden“, heißt es in den Richtlinien für Strafverfahren. Dieser Passus müsste modifiziert werden, sollten Fotos und Verdächtigennamen auch bei dem Privatunternehmen Facebook gepostet werden können.

Allerdings gibt es Bedenken aus den Ländern, die Hahn nicht fremd sind. „Was einmal im Netz ist, kommt nicht mehr weg“, sagte er. Auch muss geklärt werden, welche Daten auf die – im Ausland befindlichen – Facebook-Server übertragen werden dürfen. Hahn wünscht ein Verfahren, bei dem die Daten auf Polizei-Servern bleiben und bei Aufruf der Facebook-Seite vom Browser dynamisch eingebunden werden.

Einig sind sich die Justizminister darin, Opfer von Stalking und sexuellem Missbrauch in Schulen besser zu schützen. Das Verbot der „Nachstellung“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, soll verschärft werden. Bisher musste Angeklagten nachgewiesen werden, die Lebensgestaltung ihrer Opfer „schwerwiegend beeinträchtigt“ zu haben, sie also etwa genötigt zu haben, den Wohnsitz zu wechseln. Künftig soll der Tatbestand schon ein Handeln erfassen, das dazu nur „geeignet“ ist. Ministerin Merk sieht darin ein „wichtiges Signal“, weil es bisher nur wenige Anklagen und Verurteilungen gebe.

Verschärfen wollen die Minister auch die Strafvorschrift für den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Gerichtsentscheidungen zufolge sind im Lehrer-Schüler-Verhältnis nur Lehrer erfasst, die fest an den Schulen arbeiten. Für Vertretungslehrer seien die Schüler keine „Schutzbefohlenen“. Um hier keine Lücke entstehen zu lassen, müsse der Tatbestand auf alle Lehrkräfte erweitert werden, unabhängig von ihrem Obhutsverhältnis, sagte Merk.

Außerdem soll der Handel mit gestohlenen Computerdaten unter Strafe gestellt werden. Straflos soll die „Datenhehlerei“ jedoch sein, wenn der Staat geklaute Bankdaten ankauft, um Steuerbetrügern auf die Schliche zu kommen. Minister Hahn forderte, der Bundestag solle dies noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden. Beschlüsse der Justizministerkonferenz münden nicht unmittelbar in Gesetze, gelten aber als wichtiger Impuls. Zudem können über den Bundesrat gemeinsame Initiativen gestartet werden. Jost Müller-Neuhof

Jost Müller-Neuhof

Zur Startseite