Bundesrat zu "Nein heißt Nein": Länder fordern schärferes Sexualstrafrecht
Die Übergriffe in Köln an Silvester haben Dynamik in die Debatte um eine Reform des Sexualstrafrechts gebracht. Dabei geht es um mehr als Stoppsignale gegen Grapscher und Angriffe aus einer Gruppe.
Den Bundesländern geht der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Verschärfung des Sexualstrafrechts nach den massenhaften Übergriffen in der Silvesternacht in Köln nicht weit genug. In einer Stellungnahme kritisierte der Bundesrat am Freitag, es bliebe etwa ein Täter weiterhin straflos, der ein klar formuliertes „Nein“ seines Opfers ignoriert. Gleiches gelte für Fälle, in denen der Täter das Weinen oder Schluchzen eines Opfers übergeht oder dieses sich in Schockstarre befinde und sich deshalb nicht wehren oder äußern kann. Maas’ Vorstoß sei daher nur ein begrüßenswerter erster Schritt. Es müsse allerdings das Prinzip „Nein heißt Nein“ umgesetzt werden.
Da sich auch Vertreter der Koalition im Bundestag für diese Lösung stark machen, dürften die Chancen gering sein, dass Maas’ Entwurf in gegenwärtiger Form Gesetz wird. Der Minister will im Gesetzbuch einen neuen Paragrafen 179 einfügen, der den „Sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe stellt.
Sexuelle Handlungen an anderen Personen sind danach mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht, wenn der Täter bestimmte Situationen ausnutzt: Das Opfer muss entweder psychisch, physisch oder aufgrund eines Überraschungsmoments zur Gegenwehr unfähig sein – oder im Fall seines Widerstands ein „empfindliches Übel“ befürchten müssen. Die Länder und zahlreiche Rechtspolitiker im Parlament wollen dagegen einen Tatbestand schaffen, der allein auf den inneren Willen des Opfers abstellt.
Zudem fordern die Länder, künftig auch bloßes „Grabschen“ unter Strafe zu stellen, etwa das Anfassen eines bekleideten Busens. Bisher wird solches Handeln – wenn überhaupt – als Beleidigung erfasst. Auch für diesen Vorschlag gibt es Sympathien im Bundestag. Maas will allerdings die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe abwarten, die sich zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts Gedanken macht.