Eigentlich greift sie ab Mitte März: Länder-Bedenken gegen Impfpflicht für Pfleger und Krankenhaus-Personal
Sie ist längst beschlossen – doch wegen eines neuen Impfstoffes und Angst vor Personalverlust kann sich die Impfpflicht in Heimen und Kliniken verzögern.
Ein neues Problem für Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD): Die eigentlich ab Mitte März greifende berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal steht auf der Kippe.
Wie der Tagesspiegel aus Regierungs- wie Länderkreisen erfuhr, pochen mehrere Bundesländer auf eine Verschiebung. Stattdessen soll zum Beispiel erst auf die Einführung und Annahme des neuen Impfstoffes des Herstellers Novavax gewartet werden, hieß es in einer ostdeutschen Staatskanzlei.
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Zu viele Pflegekräfte seien skeptisch und könnten dann wegen der Impfpflicht nicht mehr zur Arbeit erscheinen - Neue Impfstoffe, vor allem sogenannte Totimpfstoffe, könnten aber mehr Akzeptanz als die bisherigen auf der neuen mRNA-Basis finden, wird in Länderkreisen betont. Der neue Novavax-Protein-Impfstoff und Totimpfstoffe wie das vor der Zulassung stehende Valneva-Vakzin gelten als Option, um mehr Impfskeptiker zu überzeugen.
Die erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen Novavax soll ab 21. Februar zur Verfügung stehen, aber bei zwei Impfungen könnte das die Einführung dann um mehrere Wochen verzögern. Zwischen Erst- und Zweitimpfung sollen mindestens drei Wochen liegen. Das Thema könnte auch auf die Tagesordnung des neuen Bund-Länder-Treffens zur Corona-Pandemie an diesem Montag kommen, hieß es.
Ab Mitte März soll eigentlich in Deutschland eine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten - ab dann müssen die Impfnachweise vorgelegt werden. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf dort in der Regel nicht mehr beschäftigt werden.
Lauterbach soll "unverzüglich" nachbessern
Am Samstag gab es auch eine Schaltkonferenz der Länder-Gesundheitsminister zu dem Thema. In einem Beschluss wurde das hinter den Kulissen diskutierte Thema einer im Raume stehenden Verzögerung zwar vermieden, aber die Forderungen laufen de facto darauf, oder auf eine Aufweichung, hinaus.
So werden zunächst mehr Informationen zur konkreten Umsetzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingefordert. Zudem sprechen sie sich für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten.
Bisher soll das Gesundheitsamt bei Nicht-Vorlage eines Impfnachweises ein Tätigkeitsverbot aussprechen können – nun wird vorgeschlagen, als mildere Sanktion zunächst auf Bußgelder zu setzen.
Außerdem plädieren die Gesundheitsminister dafür, den bald zur Verfügung stehenden Impfstoff Novavax zunächst vorrangig diesem Personenkreis anzubieten. Lauterbach solle „unverzüglich“ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.
Auch Söder für Überprüfung der Impflicht für Kliniken und Heime
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich für eine Überprüfung der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus, die laut Gesetz ab dem 15. März gilt. „Es wäre besser gewesen, von vornherein eine allgemeine Impfpflicht für alle zu machen, statt nur für einzelne Gruppen. Denn die vorzeitige Einführung im Pflege- und Krankenhausbereich kann zu Verlusten an Pflegekapazitäten führen“, sagt der CSU-Chef der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Daher sollte man noch mal ein einheitliches Datum für alle prüfen.“ Auch er warnte sonst vor einer zu starken Abwanderung von Personal.
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NRW-Regierungschef fordert beschleunigtes Impfpflicht-Verfahren
Mit Blick auf die sich noch in der Diskussion befindliche allgemeine Impfpflicht macht sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) für ein beschleunigtes Verfahren in Bundestag und Bundesrat stark, damit eine Corona-Impflicht ab 18 Jahren im April, spätestens Anfang Mai in Kraft treten kann. „Nachdem die Ankündigung des Kanzlers von einer Impflicht ab Anfang Februar von ihm leider nicht eingehalten wurde, brauchen wir jetzt umso mehr Tempo“, sagte Wüst dem Tagesspiegel. „Ab dem Frühjahr muss diese Pflicht gelten, wir als Länder müssen sie ja am Ende gemeinsam mit den Kommunen umsetzen.“
Er gebe ausdrücklich Gesundheitsminister Karl Lauterbach Recht, der ein Inkrafttreten im April oder Mai fordert. "Wir als Unionsländer bereit, auf Basis eines konkreten Entwurfs frühzeitig in Beratungen einzusteigen, um eine beschleunigte Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat zu erreichen.“
Sieben Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen von SPD, FDP und Grünen starteten am Freitag eine erste konkrete Initiative für eine Pflicht ab 18 Jahren. Dafür wollen sie nach der für kommenden Mittwoch geplanten Orientierungsdebatte im Bundestag einen Entwurf erarbeiten. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken kündigte am Samstag am Rande einer Präsidiumsklausur an, für diesen Vorschlag im Bundestag zu stimmen.
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