Kita-Plätze: Künftig mit Rechtsanspruch
Von 1. August an haben Eltern auch für ihre ein- und zweijährigen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Anspruch:
Eltern haben ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Für Kinder ab drei Jahren gibt es diesen schon.
Umfang: Kinder müssen mindestens einen halben Tag betreut werden. Im Gesetz heißt es, der Umfang der Förderung richte sich nach dem individuellen Bedarf. Das heißt: Wenn beide Eltern ganztags berufstätig sind, haben sie auch Anspruch auf einen Ganztagsplatz.
Art der Betreuung: Die Kommunen erfüllen den Rechtsanspruch, indem sie Kitaplätze oder Betreuung durch eine Tagesmutter anbieten. Laut Bund werden gut zwei Drittel aller Plätze in einer Tageseinrichtung und rund 30 Prozent bei Tagesmüttern zur Verfügung stehen.
Entfernung: Die Betreuung muss in zumutbarer Nähe liegen. Bisher wird davon ausgegangen, dass Eltern auch weitere Wege bis zu einer halben Stunde in Kauf nehmen müssen.
Klage: Wer keinen Kitaplatz bekommt, kann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ob man dabei auch den entgangenen Lohn als Schadenersatz einfordern kann, weil man seiner Arbeit nicht nachgehen kann, wird erst die Rechtsprechung zeigen. Auf dem Klageweg kann man auch versuchen, sich die Kosten einer privat organisierten Betreuung erstatten zu lassen. Weil eine Klage langwierig ist, empfehlen manche Rechtsanwälte, ein Eilverfahren anzustrengen. So ist die Stadt Köln vor zwei Wochen per Eilentscheid verpflichtet worden, zwei Kleinkindern einen Platz zu verschaffen.
Zahl der Plätze: Die Länder haben in den letzten Jahren viele neue Kitaplätze geschaffen. Nach Angaben von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) werden im Kitajahr 2013/2014 rund 810 000 Plätze zur Verfügung stehen. Die letzten Elternbefragungen durch das Deutsche Jugendinstitut ergaben einen Bedarf von bundesweit rund 780 000 Plätzen. Der Städtetag rechnet allerdings damit, dass es insbesondere in den Großstädten eng werden könnte, weil hier der Bedarf höher ist. Im März 2012 wurden 27,6 Prozent der unter Dreijährigen betreut, das waren rund 558 000 Kinder.
Erzieher: Klar ist, dass in Deutschland mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt werden, um eine vernünftige Kinderbetreuung sicherzustellen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg rechnet damit, dass bis 2016 rund 20000 weitere Erzieher gebraucht werden.
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