Anhebung von Freibeträgen: Koalition will Alleinerziehende steuerlich entlasten
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verständigt.
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf eine weit stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verständigt. Der Entlastungsbetrag solle um 600 Euro auf 1908 Euro erhöht werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Koalitionskreisen, auch die „Passauer Neue Presse“ berichtete dies.
Rund 2,2 Millionen Kinder wachsen in Deutschland bei nur einem Elternteil auf. „Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen“, heißt es in dem Papier, das im Rahmen einer Klausurtagung in Göttingen beschlossen wurde.
Die notwendige Finanzierung müsse nun zwischen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vereinbart werden - das Geld muss aus Schwesigs Etat kommen. Eine stärkere steuerliche Entlastung auch von Alleinerziehenden hatte die SPD gefordert, war aber zunächst von Schäuble abgelehnt worden. Der steuerliche Entlastungsbetrag beträgt seit 2004 unverändert 1308 Euro im Jahr. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden zwischen 2004 und 2015 hingegen um rund 23 Prozent erhöht. (dpa)
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