zum Hauptinhalt
Justizministerin Katarina Barley (SPD) im Gespräch mit den Kabinettskollegen Peter Altmaier (CDU, links) und Horst Seehofer (CSU).
© Kay Nietfeld/dpa

Entzug der Staatsangehörigkeit: Koalition offenbar einig über Gesetz zu IS-Kämpfern

Union und SPD haben einem Bericht zufolge ihren Streit über deutsche IS-Kämpfer beigelegt. Unter drei Bedingungen sollen diese die Staatsbürgerschaft verlieren.

Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge deutschen IS-Kämpfern unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit entziehen. Der Plan, auf den sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) Regierungskreisen zufolge geeinigt hätten, sehe eine Ausbürgerung vor, wenn die IS-Kämpfer eine zweite Nationalität hätten, volljährig seien und sich künftig an Gefechten beteiligten, berichteten die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Sonntag. Die Regel solle nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.

Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht. Barley hatte bereits am Samstag eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt, ohne jedoch Angaben über die inhaltliche Ausgestaltung zu machen.

Damit hat die große Koalition einen Streit beigelegt, der sich in der vergangenen Woche verschärft hatte. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Justizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley am Freitag auf, "endlich ihre Zustimmung" zu geben.

In Syrien sind mehrere tausend ausländische Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) mit ihren Frauen und Kindern von den kurdischen Truppen festgenommen worden. US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, mehr als 800 dieser Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. (Reuters, AFP)

Zur Startseite